Schulungs- und Trainingscurriculum
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Gegenstand und Geltungsbereich
Dieser Vertragsanhang regelt sämtliche verpflichtenden Schulungs- und Trainingsmaßnahmen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Übernahme der Textillogistik für Berufsbekleidung auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers durchführt. Der Auftragnehmer übernimmt den Betrieb der Textillogistik vollständig – einschließlich Rücknahme getragener Kleidung, Bedienung und Befüllung von Ausgabeautomaten, Bereitstellung eines Online-Portals sowie Reinigung und Instandhaltung der Berufskleidung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in diesem Anhang aufgeführten Schulungen und Trainings für alle relevanten Zielgruppen des Auftraggebers zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Alle Schulungsinhalte, -medien, Prüfungsformate und Wiederholungsintervalle sind verbindlich festgelegt. Rechtlich vorgeschriebene Unterweisungen, insbesondere nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und im Gebrauch persönlicher Schutzausrüstung (PSA), verbleiben in der Verantwortung des Auftraggebers und sind nachfolgend kenntlich gemacht.
Zielgruppenspezifische Schulungspläne
Der Auftragnehmer führt für die nachstehenden Zielgruppen spezifische Schulungen durch. Für jede Zielgruppe sind Inhalte, Medienformen, Nachweisformate, Verantwortlichkeiten und Wiederholungsintervalle festgelegt.
Zielgruppenspezifische Schulungspläne
Zielgruppen | Schulungsinhalte | Medienformen | Durchführung durch | Wiederholungsturnus |
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Schulung für das Projektteam des Auftraggebers | Vermittlung des Gesamtprozesses der Textillogistik und der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Erläuterung der Zuständigkeiten und Schnittstellen (z. B. Abläufe der Kleiderausgabe und -rücknahme, Services des Auftragnehmers, Ansprechpartner). Einführung in das benutzerseitige Online-Portal zur Bestandsüberwachung und für Reportings. Klärung von Meldewegen bei Störungen oder Problemen sowie Eskalationsverfahren und Kommunikationswegen im laufenden Betrieb. | Präsenzschulung (Workshops vor Ort) für das Projektteam mit Präsentationen und Demonstrationen. Ergänzend schriftliche Schulungsunterlagen und digitale Dokumentationen (z. B. Handbücher, Leitfäden) zur Vertiefung. Bei Bedarf auch Webinar oder Videokonferenz für Teilnehmer an anderen Standorten. | Auftragnehmer. Die Schulung wird durch qualifizierte Mitarbeiter oder Trainer des Auftragnehmers durchgeführt, in Abstimmung mit dem Projektleiter des Auftraggebers. | Bei wesentlichen Änderungen im Ablauf oder den eingesetzten Systemen (z. B. Einführung neuer Portal-Funktionen) unverzüglich eine Auffrischungsschulung. Spätestens alle 24 Monate wird zudem eine Wiederholung oder Auffrischung durchgeführt, um Wissen aktuell zu halten. Neue Mitglieder des Projektteams werden bei Eintritt zeitnah durch den Auftragnehmer geschult. |
Schulung für das Logistikpersonal vor Ort | Einweisung in die praktischen Abläufe der Ausgabe und Rücknahme von Berufskleidung im Werk. Bedienung und Überwachung der Kleiderausgabeautomaten (inkl. Befüllung durch den Auftragnehmer und Entnahme durch Mitarbeiter) sowie der Rücknahmesysteme für Schmutzwäsche. Vorgehensweise bei typischen Störungen oder Bedienfehlern (z. B. Automatenausfall, Zugangsprobleme für Mitarbeiter) und sofortige Maßnahmen oder Kontaktaufnahme mit dem Support des Auftragnehmers. Klärung der Rollen und Zuständigkeiten des örtlichen Personals im Zusammenspiel mit dem Dienstleister (wer meldet Störungen, wer verwaltet Zugriffsrechte oder Schlüssel zu den Automaten etc.). Hinweise auf Arbeitsschutz und Hygiene beim Umgang mit gebrauchten Textilien (z. B. Schutzhandschuhe tragen, kontaminierte Kleidung getrennt lagern), soweit dies über allgemeine UVV-Themen hinausgeht. | Präsenzschulung vor Ort für alle relevanten Personen (Werkschutz, Schichtführer, Lager- oder Logistikpersonal des Auftraggebers). Praktische Demonstration direkt an den Ausgabeautomaten und den Rückgabestellen für Schmutzwäsche. Aushändigung von schriftlichen Anweisungen, Ablaufplänen oder bebilderten Kurzanleitungen, die vor Ort verfügbar gehalten werden. Gegebenenfalls ergänzende E-Learning-Module oder Video-Tutorials zur Wiederholung der Abläufe. | Auftragnehmer. Die Einweisung erfolgt durch geschultes Personal des Auftragnehmers (z. B. Serviceleiter oder Anwendungstechniker), gegebenenfalls im Beisein eines Vertreters des Auftraggebers zur Berücksichtigung betriebsinterner Besonderheiten. | Bei Prozessänderungen oder Einführung neuer Geräte/Systeme sofortige Nachschulung. Ansonsten regelmäßige Auffrischung alle 24 Monate, damit das Wissen aktuell bleibt und neue Mitarbeiter in Werkschutz/Schichtdienst ebenfalls eine Einweisung erhalten. Bei personellen Wechseln in diesen Funktionen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine zeitnahe Schulung der nachrückenden Mitarbeiter durchzuführen. |
Schulung für Endnutzer (Mitarbeitende des Auftraggebers, die die Automaten bedienen) | Benutzerfreundliche Einführung in die Benutzung der Ausgabeterminals und Rückgabeeinrichtungen für Arbeitskleidung. Schritt-für-Schritt-Erklärung, wie die Mitarbeitenden ihre persönliche Berufskleidung aus dem Automaten entnehmen (z. B. Identifikation am Automaten mittels Mitarbeiterausweis oder RFID-Chip, Auswahl der benötigten Kleidungsteile) und wie die Rückgabe verschmutzter Kleidung erfolgt. Hinweise auf die einzuhaltenden Prozesse (z. B. maximale Entnahmemengen, Ausgabezeiten, Pflegehinweise für die Kleidung). Information über den Rhythmus der Abholung/Reinigung und die Verfügbarkeit frischer Kleidung sowie das richtige Verhalten bei Problemen (etwa wenn der Automat ein Kleidungsstück nicht ausgibt oder die Identifikation fehlschlägt: an wen kann sich der Mitarbeiter wenden?). Wichtig: Die Schulungsinhalte für Endnutzer beziehen sich ausschließlich auf die Bedienung der Logistiksysteme; die sicherheitsrelevante Unterweisung zur korrekten Verwendung der Schutzkleidung selbst (PSA) erfolgt separat durch den Auftraggeber. | Kombination aus Präsenz-Einweisungen und digitalen Lernmedien für eine effektive Schulung aller Mitarbeitenden. Zu Beginn der Implementierung des neuen Systems führt der Auftragnehmer vor Ort Kurzschulungen bzw. Vorführungen an den Automaten durch (z. B. im Rahmen von Teammeetings oder Schichtübergaben). Zusätzlich stellt der Auftragnehmer leicht verständliche E-Learning-Module oder Video-Anleitungen zur Verfügung, die die Bedienung der Automaten zeigen. Ergänzend werden bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitungen und FAQs am Automaten selbst ausgehängt und im Intranet/Portal des Auftraggebers bereitgestellt. | Auftragnehmer. Die Erstellung der Schulungsmedien (Videos, E-Learning, Anleitungen) sowie die Durchführung der Einweisungen vor Ort übernimmt der Auftragnehmer. Bei Bedarf kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Multiplikatorenprinzip eingesetzt werden (z. B. Vorab-Schulung ausgewählter Mitarbeiter oder Führungskräfte, die dann weitere Kollegen anlernen), jedoch bleibt der Auftragnehmer für den Inhalt und die Qualität der Schulung verantwortlich. | Einmalige Grundschulung aller bestehenden Mitarbeitenden zu Beginn des Projekts. Danach Schulung neuer Mitarbeiter des Auftraggebers vor bzw. bei erster Nutzung der Automaten (z. B. E-Learning im Onboarding-Prozess). Bei Änderungen am System (neue Automatenfunktionen, geänderte Abläufe) unverzüglich entsprechende Nachschulungen für alle Nutzer. Im Übrigen stellt der Auftragnehmer spätestens alle 24 Monate aktualisierte Schulungsunterlagen oder Auffrischungsmodule bereit, um das Bedienwissen aufzufrischen. |
Schulung für IT-Verantwortliche des Auftraggebers (z. B. bei Portal- oder RFID-Systemanbindung) | Technische Einweisung in die vom Auftragnehmer bereitgestellten IT-Systeme zur Textillogistik. Dies umfasst insbesondere das Web-Portal für Bestandsverwaltung und Auswertungen sowie gegebenenfalls ein RFID-gestütztes Tracking-System für die Berufskleidung. Inhalte sind: Systemarchitektur und Schnittstellen des Portals, Benutzer- und Rechteverwaltung, Integration in die IT-Infrastruktur des Auftraggebers (z. B. Single Sign-On, Netzwerkvoraussetzungen, ggf. Anbindung an vorhandene ERP- oder HR-Systeme zur Benutzer- und Berechtigungsverwaltung). Erläuterung der Datenschnittstellen (z. B. Datenaustausch von Bestands- oder Nutzungsdaten), Datenschutz- und Sicherheitsaspekte beim Betrieb (Zugriffsschutz, Logging, Datenhaltung). Zudem Schulung im Monitoring und Support-Prozess: Wie werden Störungsmeldungen oder Supportanfragen bezüglich des Portals/RFID-Systems gemeldet und bearbeitet, welche Ansprechpartner stellt der Auftragnehmer für den IT-Support, und wie erfolgt die Eskalation bei Systemausfällen. | Technischer Workshop in Präsenz oder via Videokonferenz, durchgeführt von IT-Fachleuten des Auftragnehmers für die IT-Administratoren des Auftraggebers. Einsatz von Präsentationen und Live-Demonstrationen im System (Testumgebung). Übergabe von technischen Dokumentationen, Administratorenhandbüchern und ggf. API-Dokumentationen. Bei komplexen Systemen auch Bereitstellung einer Testumgebung (Sandbox) zur praktischen Übung. Gegebenenfalls ergänzende E-Learning-Module für standardisierte Themen (z. B. Datenschutzbestimmungen im Umgang mit dem System). | Auftragnehmer. Die Schulung wird von technischen Experten des Auftragnehmers (z. B. IT-Projektleiter oder Systemingenieure des Dienstleisters) durchgeführt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine IT-Verantwortlichen für die Dauer der Schulung zur Verfügung stehen. Die Verantwortung für die Schulungsinhalte und die fachgerechte Durchführung liegt vollständig beim Auftragnehmer. | Bei Systemupdates oder -änderungen, die die Nutzung durch den Auftraggeber beeinflussen (z. B. größere Portal-Releasewechsel, neue RFID-Hardware), führt der Auftragnehmer umgehend eine Nachschulung oder Update-Schulung für die IT-Verantwortlichen durch. Unabhängig davon wird spätestens alle 24 Monate eine Auffrischung oder Fortbildung zu den Systemen durchgeführt, um neue Funktionen zu vermitteln und vorhandenes Wissen zu vertiefen. Auch bei Wechsel der zuständigen IT-Ansprechpersonen auf Seiten des Auftraggebers ist eine erneute Schulung der neuen Personen durch den Auftragnehmer sicherzustellen. |
Aktualisierung des Schulungs- und Trainingscurriculums
Der vorliegende Schulungs- und Trainingscurriculum-Anhang wird vom Auftragnehmer laufend an Veränderungen angepasst. Bei jeder wesentlichen Prozess- oder Systemänderung im Rahmen des Miet- und Logistikvertrags (z. B. Einführung neuer Ausgabeautomaten, Änderung des Reinigungskonzepts, Software-Updates im Portal) ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Inhalt dieses Curriculums entsprechend zu überarbeiten und dem Auftraggeber in aktualisierter Fassung bereitzustellen. Die aktualisierte Version tritt nach schriftlicher Bestätigung durch beide Parteien an die Stelle der bisherigen Fassung dieses Anhangs. Dadurch wird sichergestellt, dass die Schulungs- und Trainingsmaßnahmen stets den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen entsprechen, ohne dass es einer gesonderten Vertragsänderung bedarf.
Unterweisungen nach UVV und PSA (Verantwortung Auftraggeber)
Bestimmte arbeitsschutzrechtliche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und verbleiben in der Zuständigkeit des Auftraggebers.
Diese Unterweisungen werden hier aufgeführt, um Transparenz zu schaffen, gelten aber nicht als Leistungspflichten des Auftragnehmers:
Sicherheitsunterweisungen gem. UVV/ArbSchG: Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz und einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (z. B. Unterweisung über Gefährdungen am Arbeitsplatz, Verhalten im Notfall). Verantwortlich: Auftraggeber.
PSA-Benutzungsunterweisung: Unterweisung der Mitarbeiter in der korrekten Benutzung persönlicher Schutzausrüstung gemäß PSA-Benutzungsverordnung. Insbesondere die richtige Handhabung, Trageweise und Pflege von Schutzkleidung und -ausrüstung, soweit diese einer gesetzlichen Unterweisungspflicht unterliegt. Verantwortlich: Auftraggeber.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Bedarf durch die Bereitstellung von Informationen oder Hersteller-Dokumentationen zu den bereitgestellten Kleidungsstücken (etwa Gebrauchsanleitungen), schuldet jedoch nicht die Durchführung dieser gesetzlichen Unterweisungen. Beide Parteien arbeiten bezüglich der Arbeitsschutz-Themen eng zusammen, um einen sicheren und vorschriftsgemäßen Einsatz der Berufskleidung zu gewährleisten.