Preisblatt
Facility Management: Berufswäsche / Textillogistik » Strategie » Ausschreibung » Preisblatt
Für die im technischen Leistungsschein/der technischen Spezifikation aufgeführten Kleidungsstücke gelten folgende monatliche Pauschalpreise pro Stück (netto):
Kleidungsstück (laut techn. Spezifikation) | Monatlicher Mietpreis pro Stück (EUR) |
---|---|
Arbeitsjacke (z. B. Bundjacke) | 3,00 € |
Arbeitshose (z. B. Bundhose) | 3,00 € |
Latzhose (Arbeitsoverall Zweiteiler) | 3,50 € |
Overall (Einteiler) | 4,00 € |
Arbeitshemd / Polohemd (kurzarm) | 2,00 € |
Hinweis
Die oben genannten Preise verstehen sich als monatliche Mietpauschalen pro ausgegebenem Kleidungsstück. Darin enthalten sind die vertraglich vereinbarten Standardleistungen, insbesondere Bereitstellung, regelmäßige Reinigung, Trocknung, notwendige Ausbesserungen sowie turnusmäßiger Austausch bei üblichem Verschleiß. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Die folgenden Leistungen sind nicht vom Standard-Mietpreis abgedeckt und werden bei Bedarf zusätzlich berechnet:
Optionale Zusatzleistung | Zusatzgebühr / Konditionen (netto) |
---|---|
Sondergrößen – Über- oder Untergrößen außerhalb der Normgrößen (z. B. ab Konfektionsgröße 60 oder 5XL) | +15 % Aufschlag auf den jeweiligen Mietpreis des Kleidungsstücks |
Größenwechsel – Austausch der gestellten Kleidung aufgrund einer Größenänderung beim Mitarbeiter | 1× jährlich kostenlos je Mitarbeiter; jeder weitere Größenwechsel: 20,00 € Pauschale pro Mitarbeiter/Vorgang |
Ersatz bei Verlust – Bereitstellung eines neuen Ersatz-Kleidungsstücks, falls ein Teil verloren geht | erfolgt unverzüglich; Berechnung der Wiederbeschaffung gemäß Verlustpauschale je Artikel (siehe Abschnitt 3) |
Sonderwäsche – Außerplanmäßige oder spezielle Reinigung (z. B. chemische Reinigung bei starker Verschmutzung) auf Kundenwunsch | 5,00 € pro betroffenem Kleidungsstück und Vorgang |
Temporäre Zusatzmieten – Vorübergehende Aufstockung des Kleiderbestands (z. B. für zeitweise zusätzliche Mitarbeiter) | Monatlicher Mietpreis pro zusätzlichem Kleidungsstück gemäß obiger Preisliste; Mindestmietdauer: 1 Monat (anteilige Abrechnung monatsweise) |
Express-Dienstleistungen – Express-Service wie Eilzustellung außerhalb des regulären Lieferrhythmus oder beschleunigte Sonderwäsche | 50,00 € pro Auftrag (zzgl. ggf. anfallender Miet- oder Reinigungskosten der betroffenen Teile) |
Erläuterungen
Optionalen Zusatzleistungen müssen vom Mieter gesondert beauftragt werden (außer in Notfällen wie Verlust, in dem der Vermieter automatisch Ersatz liefert). Nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen werden nicht berechnet. Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die obigen Pauschalen und Aufschläge für alle optionalen Leistungen. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Pauschalen bei Verlust oder Beschädigung
Gehen Kleidungsstücke verloren oder werden sie vom Mieter so beschädigt, dass eine Reparatur unwirtschaftlich oder unmöglich ist (irreparabler Schaden außerhalb normaler Abnutzung), haftet der Mieter für die folgenden Pauschalbeträge je betroffenem Artikel als Wiederbeschaffungs- und Schadenersatz:
Schadenersatz
Kleidungsstück | Verlust- / Beschädigungspauschale je Stück (EUR) |
---|---|
Arbeitsjacke | 50,00 € |
Arbeitshose | 40,00 € |
Latzhose (Zweiteiler) | 45,00 € |
Overall (Einteiler) | 60,00 € |
Arbeitshemd / Polohemd | 20,00 € |
Diese Pauschalen werden dem Mieter im Schadensfall in Rechnung gestellt, um die Kosten der Wiederbeschaffung und Neueinsteuerung zu decken. Normale Abnutzung oder Beschädigungen, die im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen, führen nicht zu einer solchen Berechnung. In diesen Fällen erfolgt Reparatur oder Austausch im Rahmen der laufenden Mietleistung ohne Zusatzkosten für den Mieter. Im Verlustfall wird der Vermieter nach Meldung unverzüglich ein Ersatzkleidungsstück bereitstellen (siehe optionaler Service Ersatz bei Verlust in Abschnitt 2); die genannten Pauschalen fallen dennoch an, da der Mieter das verlorene/zerstörte Teil zu ersetzen hat. Alle Pauschalbeträge sind Nettobeträge zzgl. MwSt.
Preisgleitklausel (Wertsicherung)
Die Vertragspartner vereinbaren eine jährliche Preisadjustierung der Mietpreise gemäß nachfolgender Preisgleitklausel, um langfristig die Wertrelation der vereinbarten Entgelte zu erhalten. Die Preise werden zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres (erstmals zum 1. Januar des auf den Vertragsabschluss folgenden Jahres) angepasst. Grundlage der Anpassung ist ein Mischindex aus dem Verbraucherpreisindex und einem Arbeitskostenindex, wie unten definiert.
Dabei gilt:
Indexbasis: Als Referenz werden der Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland (Basis 2020 = 100) und der Index der Arbeitskosten für das Wäscherei- und Reinigungsgewerbe (veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt, z. B. Wirtschaftsbereich Wäscherei- und Reinigungsdienstleistungen) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herangezogen. Die Indexstände bei Vertragsbeginn werden schriftlich dokumentiert und als Basis (100 %) für die weitere Berechnung festgeschrieben.
Mischindex-Gewichtung: Die Anpassung erfolgt zu 60 % nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex und zu 40 % nach der Entwicklung des Arbeitskostenindex für Wäscherei/Reinigung. Das heißt, der prozentuale Änderungswert des VPI seit Vertragsbeginn (bzw. seit der letzten Anpassung) wird zu 60 % und der prozentuale Änderungswert des Arbeitskostenindex zu 40 % berücksichtigt. Beide Werte werden zu einer Gesamtänderungsrate addiert.
Durchführung der Anpassung: Zum 1. Januar jeden Jahres werden die aktuell geltenden Mietpreise automatisch um den ermittelten Prozentsatz erhöht oder verringert, entsprechend der positiven oder negativen Veränderung des Mischindex im Vergleich zur Indexbasis. Eine Preisanpassung erfolgt somit symmetrisch nach oben oder unten. Die neuen Preise werden kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen (Euro-Cent) gerundet. Der Vermieter teilt dem Mieter die neu berechneten Preise sowie die zugrunde liegenden Indexveränderungen schriftlich mit.
Beispielrechnung: (zur Verdeutlichung, ohne Vertragscharakter) Betrug der VPI bei Vertragsbeginn 110 Punkte und steigt er binnen eines Jahres auf 115 Punkte (+4,55 %), während der Arbeitskostenindex von 120 auf 126 Punkte steigt (+5,00 %), so ergibt sich eine Gesamtänderung von 0,6×4,55 % + 0,4×5,00 % = 4,74 %. Ein bisheriger Mietpreis von 3,00 € würde demnach zum 1. Januar des Folgejahres um 4,74 % auf 3,14 € angepasst werden. (Bei fallenden Indexwerten analog als Preissenkung.)
Indexänderungen und Verfügbarkeit: Sollte einer der genannten Indizes nicht mehr veröffentlicht oder grundsätzlich geändert werden (z. B. durch Wechsel des Basisjahres oder Einstellung des Index), werden die Parteien diesen durch einen möglichst gleichwertigen Nachfolge-Index ersetzen, der dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck der Preisgleitung entspricht. Bis zur Einigung darüber wird hilfsweise allein der verbliebene Index herangezogen. Eine Anpassung unterbleibt, solange beide Indizes nicht vorliegen.
Rechtliche Zulässigkeit: Diese Wertsicherungsklausel beruht auf § [?] PreisklauselVO i.V.m. § [?] PreisklauselG und wahrt das vertragliche Äquivalenzverhältnis, da sie sowohl Steigerungen als auch Senkungen der Preise entsprechend der Indexentwicklung vorsieht. Die Parteien bestätigen, dass kein einseitiges Kündigungsrecht innerhalb von 10 Jahren ohne Zustimmung beider Seiten besteht (um die automatische Genehmigungsfiktion der Preisklausel gemäß § 2 Abs. 2 PrKG i.V.m. § 4 Abs. 1 PreisKlauV zu erfüllen). Andernfalls werden etwaige erforderliche Genehmigungen für diese Klausel rechtzeitig eingeholt.
Geltung und Fortschreibung des Preisblatts
Dieses Preisblatt tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrags in Kraft und bleibt für die vereinbarte Vertragslaufzeit gültig, vorbehaltlich etwaiger Anpassungen gemäß Abschnitt 4 (Preisgleitklausel). Jährliche Fortschreibung: Die vorstehenden Konditionen können bei Bedarf jährlich in Form eines schriftlichen Änderungsauftrags (Change Request) fortgeschrieben oder ergänzt werden, etwa um geänderte Preise, neue Artikel oder zusätzliche Leistungen aufzunehmen. Änderungen dieses Preisblatts bedürfen der Schriftform und der beiderseitigen Zustimmung durch Vermieter und Mieter (z.B. durch Unterzeichnung einer Änderungsvereinbarung oder eines Change-Request-Dokuments). Ein aktualisiertes Preisblatt ersetzt nach Unterzeichnung das zuvor gültige Preisblatt und gilt fortan als verbindliche Grundlage des Mietvertrags.
Ende des Vertragsanhangs.