Mietwäsche und Textillogistik: Auswahl- und Zuschlagskriterien
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Auswahl- und Wertungskriterien für betriebliche Mietwäsche und Textillogistik
Alle Eignungskriterien müssen auftragsbezogen, transparent und verhältnismäßig formuliert sein. Sie sind in den Vergabeunterlagen verbindlich anzugeben. Nicht als Zuschlagskriterium verwendet werden dürfen rein unternehmensbezogene Nachweise (z.B. persönliche Zertifikate), die nicht unmittelbar die Leistungsfähigkeit betreffen.
Insgesamt wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Neben dem Preis fließen dabei maßgeblich technische Qualität, Innovationsgrad und Servicefähigkeit ein. Die konkrete Aufteilung und Gewichtung muss in der Ausschreibung klar definiert und nachvollziehbar begründet sein.
Auswahlkriterien (Eignungskriterien)
Eignungskriterien
Allgemeine Eignung (§ 122 GWB): Geeignet sind nur Unternehmen mit fachlicher Befähigung und Leistungsfähigkeit. Erforderlich sind z.B. Gewerbeerlaubnis bzw. Eintragung im Handels-/Berufsregister, Nachweise über Zulassungen (z.B. PSA-Zulassung, BG-Anmeldung). Auftraggeber verlangen üblicherweise auch eine Zuverlässigkeitserklärung (keine Ausschlussgründe nach §§123,124 GWB) sowie Nachweise der Einhaltung sozialer Mindeststandards (Tariftreue, ILO-Arbeitsnormen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nach § 45 VgV müssen Bewerber ausreichende finanzielle Kapazitäten aufweisen. Hierzu können Mindestumsatzangaben, Bonitätsnachweise oder Bilanzen verlangt werden. Typische Anforderungen sind ein Mindestjahresumsatz (max. das 2-fache des Auftragswertes) oder der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Als Belege dienen z.B. Jahresabschlüsse, Umsatzangaben und Bankbescheinigungen.
Technische und fachliche Leistungsfähigkeit: Es müssen ausreichende personelle und maschinelle Ressourcen nachgewiesen werden. Das umfasst z.B. die technische Ausstattung (Wasch- und Trocknungsanlagen, Schrank- und RFID-Systeme) sowie Qualitätsmanagementsysteme. Zulässige Nachweise sind Referenzlisten ähnlicher Projekte (Dienstwäsche in Industrie/Medizin), Personalqualifikation (Führungskräfte, Hygienebeauftragte) sowie Beschreibungen der Qualitäts- und Hygienekonzepte. Zertifikate wie ISO 9001 oder das RAL-Gütezeichen 992 (Textilpflegetextilservice) belegen professionelle Prozess- und Hygienesicherheit.
Erfüllung fachlicher Normen: Bieter müssen nachweisen, dass sie alle einschlägigen Vorschriften und Normen erfüllen. Dazu zählen z.B. die PSA-Verordnung (EU 2016/425), Medizinprodukterecht (für Klinikwäsche), RKI-Hygieneempfehlungen oder DIN-Standards (z.B. DIN EN 14065 zur Biokontaminationskontrolle). Ein Hygieneplan und regelmäßige Eigenkontrollen durch RKI-anerkannte Stellen sind im Gesundheitswesen Pflicht. Gegebenenfalls kann auch eine Unternehmensbescheinigung zur Einhaltung von Umweltmanagement- oder Arbeitsschutzstandards (z.B. SCC, ISO 14001) verlangt werden.
Referenzen und Projekterfahrung: Nachweis früherer vergleichbarer Aufträge (z.B. Wäscheversorgung in Krankenhäusern, Industrieanlagen oder Großküchen). Üblich sind Listen der letzten 3–5 Jahre mit Vertragsvolumen, Leistungsumfang und Kontaktdaten öffentlicher/privater Auftraggeber. Je nach Losbildung können getrennte Referenzen für PSA- bzw. OP-Wäsche, Wäscheautomaten oder textile Mietmöbel gefordert werden.
Organisation und Bonität: Angaben zur Organisationsstruktur (Standorte, Logistiknetz) und Teamstärke können relevant sein. Bei Bietergemeinschaften müssen Einzelunternehmen gemeinsam die Eignungskriterien erfüllen. In einigen Ländern werden auch Tariftreueerklärungen oder Nachweise zur sozialen Verantwortung erwartet.
Wertungskriterien (Zuschlagskriterien)
Preis/Kosten: Die Mietkosten für Wäsche, Servicepauschalen, Transport-, Reinigungs- und Pflegekosten werden gewichtet. Dabei kann nach Lebenszykluskosten („Total Cost of Ownership“) bewertet werden. Preisbestandteile können z.B. Bereitstellungspauschale, Stükkosten für Arbeitskleidung, Waschgebühren sowie Kosten für Zusatzdienste (Sonderwäsche, Expresslaundry) sein.
Qualität der Leistung: Bezieht sich auf Material- und Prozessqualität: Beschaffenheit der Textilien, Einhaltung von Pflegehinweisen, Lebensdauer der Textilien sowie Zertifizierungen. Für Gesundheitsbereiche zählen z.B. bakterielle Reinheit nach RKI-Standards. Prüfkriterien sind beispielsweise vorhandene Gütezeichen (RAL 992), ISO-Zertifikate oder Beschreibungen des Hygienekonzepts. In der Bewertung kann die Zweckmäßigkeit der Lösung einfließen (Anpassung an Nutzeranforderungen, Verfügbarkeit der korrekten Größen und Schnitte). Auch Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit (z.B. intuitive Bedienung von Ausgabeautomaten) werden zunehmend als Teil der Qualität angesehen.
Servicequalität (SLA, Reaktionszeit, Reporting): Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Dienstleisters. Kriterien sind z.B. Reaktionszeiten auf Störungen, Ersatzlieferungen bei Schadartikeln, Flexibilität bei Mengen- oder Sortenänderungen. Pflichtenhefte definieren oft konkrete Service Level Agreements (SLA) und KPIs (z.B. pünktliche Lieferung > 98 %, Rückruffristen, Reklamationsquote). Ein webbasierter Kundenportal-Zugang oder automatisiertes Reporting (z.B. über RFID-Tracking-Daten) kann positiv bewertet werden. Referenzen zu Kundenzufriedenheit und Innovationsbereitschaft (z.B. Prozessoptimierungen) sind förderlich.
Technologie und Innovationsgrad: Integration moderner Technologien und innovative Lösungen – insbesondere RFID-gestützte Wäscheverwaltung und vollautomatische Ausgabe-/Rücknahmeautomaten – fließt in die Wertung ein. Bewertet werden hier die Systemreife (z.B. Erfahrung mit Automaten) sowie IT-Anbindung (ERP-Schnittstellen, Datenschnittstellen). Pionierleistungen wie digitale Bestandserfassung, smarte Textilien oder einzigartige Logistiklösungen können als Innovationsmerkmal bewertet werden (vgl. §58 VgV: „innovative Eigenschaften“).
Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit: Ein wesentlicher Zuschlagsfaktor ist die ökologische Performance des Angebots. Dazu zählen Wasser- und Energieeinsparung (hoch effiziente Waschverfahren), Einsatz umweltfreundlicher Waschmittel (mit EU-Ecolabel) sowie Recycling und Abfallvermeidung. Zertifikate wie EU-Umweltzeichen oder Beschreibungen zu CO₂-Reduktion (z.B. CO₂-arme Logistik) sind positiv. Oft wird auch die faire Beschaffung (Textilien aus sozialverträglicher Produktion, Einhaltung ILO-Kernnormen) gefordert. Nachhaltigkeit kann dabei als Teil des „besten Preis-Leistungs-Verhältnisses“ gewichtet werden.
Kundendienst und Logistik: Liefer- und Abholkonzepte (z.B. feste Touren, flexible Sofortlieferung), Erreichbarkeit des Kundendienstes (Hotline, Online-Service) und Lagerhaltung (Mindestpuffer) zählen zum Kundenservice. Auch die Betriebsmitbestimmung (etwa beim Einsatz personifizierter RFID-Systeme) ist zu berücksichtigen. Im Industriebereich kann darüber hinaus eine unterbrechungsfreie Versorgung (Notfallreserven) gefordert sein. Der Zuschlag kann an gebündelte Service-Bündel gekoppelt sein (z.B. integrierte Logistiklösungen für PSA und Flachwäsche).
Sonstige Kriterien: Benutzerfreundlichkeit (z.B. einfache Rückgabeprozesse, komfortable Spind- oder Automatenbedienung), Flexibilität bei Neuerungen (z.B. Upgrade-Pfad für smarte Textilien), Schulungskonzepte für Nutzer und Nachhaltigkeitsreporting werden je nach Schwerpunkt bewertet. Letztlich gilt: Die Gewichtung der Kriterien erfolgt nach § 58 VgV auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots.