Trennung von GU- und Mieterausbauten
Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Die Planung und Implementierung von Textillogistiksystemen in einem Neubau erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für die Logistikprozesse schafft, erfolgen betriebs- und nutzerspezifische Erweiterungen wie Wäscheausgabe- und Rücknahmeautomaten sowie RFID-Tracking-Lösungen im Nutzerausbau. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und in die neue Infrastruktur integriert werden. Eine Abgrenzung stellt sicher, dass die Textillogistik in Bezug auf bauliche, digitale und organisatorische Anforderungen optimal integriert ist, ohne dass es zu Unklarheiten oder Doppelstrukturen kommt.
