Prüfliste Betriebsfähigkeit Textillogistik
Facility Management: Berufswäsche / Textillogistik » Grundlagen » Präsentation Textillogistik » Prüfliste Betriebsfähigkeit Textillogistik
Textillogistik systematisch betriebsfähig prüfen
Betriebsfähige Textillogistik erfordert bedarfsgerechte Bestände, verlässliche Lieferketten und hygienisch getrennte Materialflüsse. Die Prüfliste verbindet Mengenplanung, Lagerung, Transport, Übergaben und Rückführung mit nachvollziehbaren Nachweisen. Klare Zuständigkeiten sowie geregelte Verfahren für Engpässe, Qualitätsabweichungen, Kontaminationen und Versorgungsausfälle unterstützen eine sichere und kontinuierliche Textilversorgung.
Textillogistik systematisch auf Betriebsfähigkeit prüfen
- Betriebsfähigkeit der Textillogistik
- Versorgungsauftrag und Leistungsgrenzen
- Bedarf, Umlauf und Reserve
- Organisation und personelle Handlungsfähigkeit
- Artikeleignung und Beschaffung
- Schutzkleidung und Erhalt der Schutzfunktion
- Hygienekonzept und Kontaminationsbewertung
- Sammlung und unreine Bereitstellung
- Transport und Rein-Unrein-Trennung
- Aufbereitung und Prozessführung
- Trocknung, Finish und Verpackung
- Prüfung, Reparatur und Freigabe
- Sauberlager und dezentrale Bestände
- Personenbezogene Ausstattung und Nutzerwechsel
- Ausgabeautomaten und technische Unterstützung
- Identifikation, Daten und Nachverfolgung
- Arbeitsschutz in Sammlung und Aufbereitung
- Lieferanten und vertragliche Leistungsfähigkeit
- Qualitätsüberwachung und Leistungsbewertung
- Störung, Rückruf und Ersatzversorgung
- Datenschutz und vertrauliche Zuordnung
- Ressourcen, Abfälle und Lebensdauer
- Übernahme, Änderung und Leistungsende
- Bewertung und Entscheidung über die Betriebsfähigkeit
Betriebsfähigkeit der Textillogistik
| Anwendungsrahmen | Festlegung |
|---|---|
| Maßstab | Betriebsfähigkeit liegt vor, wenn die notwendige Leistung unter den tatsächlichen Bedingungen sicher, rechtmäßig, personell und organisatorisch abgesichert erbracht und nachgewiesen werden kann. Vorhandene Technik oder unterschriebene Verträge allein genügen nicht. |
| Fachlicher Umfang | Berufsbekleidung, Schutzkleidung, Flachwäsche, Handtücher und Reinigungstextilien einschließlich Beschaffung, Umlauf, Aufbereitung, Ausgabe, Rücknahme und Aussonderung. |
| Abgrenzung | Die Versorgungskette umfasst Eigen- und Fremdleistungen. Medizinprodukte, sterile Textilien, Lebensmittelbereiche und infektiöse Wäsche werden nur bei tatsächlich entsprechendem Einsatz einbezogen und gesondert qualifiziert. |
| Anwendung | Jeder Fachprüfpunkt benennt den notwendigen Zustand, geeignete Belege und zuständige Funktionen mit Handlungsanlass. Die Zuordnung ist im jeweiligen Unternehmen verbindlich auf Personen zu übertragen. Der genannte Nachweis beschreibt ein Soll, keine bereits erfolgte Erfüllung. |
| Werte und Fristen | Leistungswerte, Prüffristen, Ressourcen und Grenzbedingungen sind anhand der tatsächlichen Nutzung, des einschlägigen Rechts, der Genehmigungen, der technischen Ausführung und der vereinbarten Anforderungen festzulegen. Ausnahmen erfordern eine nachvollziehbare Begründung. |
| Fachliche Einordnung | Der Themenzuschnitt orientiert sich an der entsprechenden Themenwebsite von FM-Connect.com. Die Prüfkriterien sind eine eigenständige fachliche Ausarbeitung mit ergänzender Rechts- und Fachrecherche; sie sind keine unveränderte Wiedergabe der Website oder der Mustervorlage. |
| Objektbezogene Bewertung | Je Prüfpunkt sind Anwendbarkeit, Istzustand, konkreter Nachweis, Bewertung, Maßnahme, verantwortliche Person und Fälligkeit zu ergänzen. Fehlende Belege, tatsächliche Mängel und eine befristete Fortführung unter Ersatzmaßnahmen bleiben getrennt. |
| Entscheidungsstatus | Arbeitsfassung, nicht fachlich freigegeben. Erforderliche fachliche, rechtliche und behördliche Entscheidungen werden durch diesen Katalog nicht ersetzt. Ein Erfüllungsdurchschnitt ist keine Freigabegrundlage. |
Versorgungsauftrag und Leistungsgrenzen
Die Textilversorgung wird nach tatsächlichem Einsatz und nicht allein nach Artikelbezeichnung abgegrenzt.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 001 | Versorgte Bereiche | Standorte, Nutzergruppen, Schichten und Ausgabeorte sind vollständig erfasst. Produktionsbereiche, Verwaltung, Gastronomie und besonders hygienekritische Bereiche erhalten jeweils passende Versorgungsregeln. | Bereichsverzeichnis mit abgestimmten Leistungsgrenzen und örtlichem Abgleich. | Leitung Textilversorgung; vor Leistungsbeginn und bei Nutzungsänderungen. |
| 002 | Textilarten | Berufsbekleidung, Schutzkleidung, Flachwäsche, Reinigungstextilien und Sonderartikel sind getrennt klassifiziert. Unterschiedliche Schutz- und Hygieneanforderungen bleiben im Umlauf eindeutig erkennbar. | Artikelverzeichnis mit Einsatzzweck und Anforderungsprofil. | Leitung Textilversorgung; vor Leistungsbeginn und bei Nutzungsänderungen. |
| 003 | Eigentumsmodell | Eigenbestand, Miettextilien, Leasing und personenbezogene Ausstattung sind zugeordnet. Verfügungsrechte, Ersatzpflichten und Rückgabe gelten auch für beschädigte oder gesperrte Teile. | Bestands- und Vertragsabgleich einschließlich Sonderfällen. | Leitung Textilversorgung; vor Leistungsbeginn und bei Nutzungsänderungen. |
| 004 | Leistungsübergänge | Sammlung, Aufbereitung, Transport, Lagerung und Ausgabe besitzen eindeutige Übergabepunkte. Kein Beteiligter setzt ungeprüft voraus, dass der andere eine notwendige Kontrolle übernimmt. | Vollständige Prozessbeschreibung mit verantwortlichen Übergabestellen. | Leitung Textilversorgung; vor Leistungsbeginn und bei Nutzungsänderungen. |
| 005 | Besondere Anwendungen | Sterile Textilien, Medizinprodukte und spezielle Reinraumbekleidung werden nicht wie normale Berufswäsche behandelt. Erforderliche besondere Verfahren und Freigaben sind vor Aufnahme geklärt. | Anwendungsbezogene Eignungsentscheidung mit fachlicher Beteiligung. | Leitung Textilversorgung; vor Leistungsbeginn und bei Nutzungsänderungen. |
| 006 | Leistungsgrenzen kommunizieren | Zulässige Verwendung, ausgeschlossene Kontaminationen und Annahmebedingungen sind den Nutzern bekannt. Sonderfälle erreichen vor Vermischung eine entscheidungsfähige Stelle. | Nutzerinformation und erprobter Klärungsweg für Sonderwäsche. | Leitung Textilversorgung; vor Leistungsbeginn und bei Nutzungsänderungen. |
Bedarf, Umlauf und Reserve
Die Planung berücksichtigt Rücklaufzeiten, Ausfälle und tatsächlich erforderliche Wechsel.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 007 | Mengengerüst | Personenzahl, Schichtmodell, Anwesenheit und Wechselbedarf ergeben einen nachvollziehbaren Bedarf. Durchschnittswerte verdecken keine Spitzen oder besonders belastete Arbeitsplätze. | Bedarfsrechnung mit belegbaren Eingangsgrößen und Spitzenlasten. | Versorgungsplanung; vor Dimensionierung und regelmäßig. |
| 008 | Umlaufbestand | Ausgabe, Nutzung, Sammlung, Transport und Aufbereitung sind zeitlich bilanziert. Der Bestand reicht auch während Prüfungen, Nacharbeiten und geplanter Stillstände. | Umlaufrechnung mit realen Durchlaufzeiten je Artikelgruppe. | Versorgungsplanung; vor Dimensionierung und regelmäßig. |
| 009 | Größenverteilung | Größen, Passformen und erforderliche Sonderausführungen sind verfügbar. Ein ausreichender Gesamtbestand darf einen Mangel individuell geeigneter Schutzkleidung nicht verdecken. | Größenbezogene Bestandsauswertung und Anprobe kritischer Ausführungen. | Versorgungsplanung; vor Dimensionierung und regelmäßig. |
| 010 | Mindestreserve | Reservebestände orientieren sich an Wiederbeschaffungsdauer und Versorgungskritikalität. Gesperrte, verschlissene oder unpassende Teile werden nicht als verfügbare Reserve gezählt. | Freigegebene Mindestbestände mit Verfügbarkeitsprüfung. | Versorgungsplanung; vor Dimensionierung und regelmäßig. |
| 011 | Saisonale Spitzen | Witterung, Kampagnen, Besucher, Personalwechsel und betriebliche Spitzen sind berücksichtigt. Vorübergehender Mehrbedarf wird rechtzeitig bestellt und bestätigt. | Abgestimmte Spitzenplanung mit Lieferzusagen. | Versorgungsplanung; vor Dimensionierung und regelmäßig. |
| 012 | Unterversorgung behandeln | Fehlende geeignete Textilien lösen einen geregelten Ersatz- oder Einschränkungsprozess aus. Beschäftigte arbeiten nicht ungeschützt, nur weil die nächste Lieferung erwartet wird. | Mangelmeldung mit Entscheidung über Ersatz und zulässige Tätigkeit. | Versorgungsplanung; vor Dimensionierung und regelmäßig. |
Organisation und personelle Handlungsfähigkeit
Die Versorgung braucht benannte Verantwortliche über alle Schichten und Vertragspartner hinweg.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 013 | Prozessverantwortung | Eine zuständige Funktion steuert die gesamte Versorgungskette und ihre Abweichungen. Aufgaben von Einkauf, Arbeitsschutz, Hygiene und Logistik sind verbindlich abgegrenzt. | Aufgabenverteilung mit benannten Entscheidungsberechtigten. | Betriebsleitung; vor Übernahme und bei Organisationsänderungen. |
| 014 | Örtliche Betreuung | Ausgabeorte, Sammlungsstellen und Automaten werden tatsächlich betreut. Kontrollen und Bestandskorrekturen sind auch außerhalb der Bürozeiten sichergestellt. | Dienst- und Vertretungsplan für sämtliche Betriebszeiten. | Betriebsleitung; vor Übernahme und bei Organisationsänderungen. |
| 015 | Fachkompetenz | Personen beurteilen Textilien nur innerhalb ihrer nachgewiesenen Kenntnisse. Prüfungen einer Schutzfunktion werden nicht ungeprüft auf allgemeines Ausgabepersonal übertragen. | Tätigkeitsbezogene Qualifikations- und Beauftragungsnachweise. | Betriebsleitung; vor Übernahme und bei Organisationsänderungen. |
| 016 | Unterweisung | Beschäftigte kennen Kennzeichnung, Trennung, sichere Handhabung und Meldepflichten. Sprachliche und individuelle Verständnishürden sind bei der Unterweisung berücksichtigt. | Unterweisungsnachweis mit praktischer Verständniskontrolle. | Betriebsleitung; vor Übernahme und bei Organisationsänderungen. |
| 017 | Vertretung | Abwesenheit einzelner Schlüsselpersonen unterbricht weder Ausgabe noch notwendige Sperrentscheidungen. Vertretungen können auf Bestände, Lieferdaten und Anweisungen zugreifen. | Praktischer Vertretungstest und freigegebene Zugriffsrechte. | Betriebsleitung; vor Übernahme und bei Organisationsänderungen. |
| 018 | Entscheidungsrechte | Unsichere Chargen können gesperrt und Ersatzlieferungen ausgelöst werden. Kostenfreigaben verhindern keine notwendige Schutzmaßnahme. | Befugnisregelung einschließlich erreichbarer Eskalationsstelle. | Betriebsleitung; vor Übernahme und bei Organisationsänderungen. |
Artikeleignung und Beschaffung
Textilien müssen zur Tätigkeit, zur Person und zum vorgesehenen Aufbereitungsverfahren passen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 019 | Anforderungsprofil | Mechanische, thermische, chemische, hygienische und ergonomische Anforderungen sind je Einsatz beschrieben. Allgemeine Produktwerbung ersetzt keinen aufgabenbezogenen Eignungsnachweis. | Abgestimmtes Lastenheft mit tätigkeitsbezogenen Kriterien. | Einkauf mit Arbeitsschutz und Nutzern; vor Beschaffung und Produktwechsel. |
| 020 | Materialverträglichkeit | Faser, Beschichtung, Farbe und Ausstattung vertragen die vorgesehene Reinigung und Desinfektion. Unverträgliche Verfahren verändern Schutzwirkung oder Hautverträglichkeit nicht unbemerkt. | Herstellerangaben und bestätigte Verfahrensverträglichkeit. | Einkauf mit Arbeitsschutz und Nutzern; vor Beschaffung und Produktwechsel. |
| 021 | Passform und Beweglichkeit | Die Ausstattung erlaubt sichere Bewegung und erforderliche Arbeitshaltungen. Individuelle Anpassungen gefährden weder Schutzfunktion noch Kennzeichnung. | Dokumentierte Anprobe unter typischen Arbeitsbedingungen. | Einkauf mit Arbeitsschutz und Nutzern; vor Beschaffung und Produktwechsel. |
| 022 | Kombinierte Ausrüstung | Kleidung, Handschuhe, Schuhe und weitere Schutzausrüstung sind zusammen verwendbar. Öffnungen, Überdeckungen und Befestigungen beeinträchtigen die vorgesehene Schutzwirkung nicht. | Kompatibilitätsprüfung der tatsächlichen Ausrüstungskombination. | Einkauf mit Arbeitsschutz und Nutzern; vor Beschaffung und Produktwechsel. |
| 023 | Kennzeichnung | Artikel tragen lesbare Pflege-, Größen- und gegebenenfalls Schutzkennzeichnungen. Zusätzliche Namen oder Identifikationselemente verdecken oder beschädigen diese nicht. | Wareneingangskontrolle anhand der vereinbarten Produktmerkmale. | Einkauf mit Arbeitsschutz und Nutzern; vor Beschaffung und Produktwechsel. |
| 024 | Bemusterung | Neue Textilien werden vor breitem Einsatz praktisch bewertet. Rückmeldungen zu Tragekomfort, Haltbarkeit und Handhabung fließen in die Auswahl ein. | Bemusterungsbericht mit nachvollziehbarer Beschaffungsentscheidung. | Einkauf mit Arbeitsschutz und Nutzern; vor Beschaffung und Produktwechsel. |
Schutzkleidung und Erhalt der Schutzfunktion
Schutzkleidung wird über ihren gesamten Lebenszyklus und nicht nur bei Lieferung bewertet.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 025 | Schutzzuordnung | Jede Schutzkleidung ist den tatsächlich abgedeckten Gefährdungen zugeordnet. Normale Berufskleidung wird nicht als persönliche Schutzausrüstung ausgegeben. | Zuordnung von Gefährdung, Produkt und Verwendungsgrenzen. | Arbeitsschutz und fachkundige Textilbetreuung; vor Verwendung und nach jeder Aufbereitung. |
| 026 | Nutzungsgrenzen | Zulässige Alterung, Waschzyklen und Einsatzbedingungen sind produktspezifisch bekannt. Ein allgemeiner Waschzähler ersetzt keine Zustandsprüfung. | Herstellerbezogene Lebensdauerregeln und individueller Verlauf. | Arbeitsschutz und fachkundige Textilbetreuung; vor Verwendung und nach jeder Aufbereitung. |
| 027 | Schutzrelevante Kontrolle | Nähte, Verschlüsse, Reflexelemente, Beschichtungen und Schutzlagen werden passend zur Funktion kontrolliert. Rein optische Sauberkeit genügt nicht. | Prüfanweisung mit Fehlerbildern und nachvollziehbarem Ergebnis. | Arbeitsschutz und fachkundige Textilbetreuung; vor Verwendung und nach jeder Aufbereitung. |
| 028 | Unzulässige Veränderungen | Kürzungen, Reparaturen, Aufdrucke oder Fremdteile erfolgen nur in zulässiger Ausführung. Nutzer verändern schutzrelevante Artikel nicht eigenmächtig. | Änderungsfreigabe und Kontrolle bearbeiteter Kleidungsstücke. | Arbeitsschutz und fachkundige Textilbetreuung; vor Verwendung und nach jeder Aufbereitung. |
| 029 | Aussonderung | Nicht mehr sicher beurteilbare oder beschädigte Teile werden gesperrt und ersetzt. Sie gelangen nicht als Reserve oder über einen anderen Nutzer erneut in den Schutzbetrieb. | Sperrkennzeichnung und nachgewiesene Entnahme aus dem Umlauf. | Arbeitsschutz und fachkundige Textilbetreuung; vor Verwendung und nach jeder Aufbereitung. |
| 030 | Private Reinigung | Erforderlich kontrollierte Reinigung wird nicht ungeregelt auf Privathaushalte verlagert. Kontaminationsverschleppung und Verlust der Schutzfunktion sind ausgeschlossen. | Verbindliche Rückgabe- und Reinigungsregel mit Nutzerkontrolle. | Arbeitsschutz und fachkundige Textilbetreuung; vor Verwendung und nach jeder Aufbereitung. |
Hygienekonzept und Kontaminationsbewertung
Hygieneniveau und Aufbereitung folgen dem tatsächlichen Einsatz der Textilien.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 031 | Hygieneklassen | Bereiche und Artikel sind nach dem erforderlichen hygienischen Zustand eingestuft. Allgemeine Sauberkeit, desinfizierte Wäsche und sterile Versorgung bleiben unterscheidbar. | Hygienematrix mit fachlich bestätigten Anforderungen. | Hygienefachkräfte und Textildienstleister; vor Prozessbeginn und bei Änderungen. |
| 032 | Kontaminationsarten | Biologische, chemische und partikuläre Belastungen werden getrennt beurteilt. Eine gewöhnliche Wäscheannahme ist für unbekannte Sonderkontaminationen nicht ausreichend. | Gefährdungsbezogene Annahmeregeln und Klärungsverfahren. | Hygienefachkräfte und Textildienstleister; vor Prozessbeginn und bei Änderungen. |
| 033 | Reinigungsverfahren | Wasch- und gegebenenfalls Desinfektionsverfahren sind für Artikel und Belastung geeignet. Eine Temperaturangabe allein belegt keine wirksame Gesamtbehandlung. | Verfahrensbeschreibung mit Wirkbedingungen und Eignungsnachweis. | Hygienefachkräfte und Textildienstleister; vor Prozessbeginn und bei Änderungen. |
| 034 | Wiederverunreinigung | Nach der Aufbereitung bleiben Verpackung, Transport und Ausgabe hygienisch beherrscht. Ein geeigneter Waschprozess gleicht nachfolgende unreine Handhabung nicht aus. | Begehung der gesamten sauberen Versorgungskette. | Hygienefachkräfte und Textildienstleister; vor Prozessbeginn und bei Änderungen. |
| 035 | Reinigungstextilien | Tücher und Mopps sind nach Einsatzbereich getrennt aufbereitet und bereitgestellt. Farbkonzepte werden eindeutig verwendet und nicht durch ähnliche Artikel unterlaufen. | Zuordnungssystem mit Kontrolle von Sammlung und Ausgabe. | Hygienefachkräfte und Textildienstleister; vor Prozessbeginn und bei Änderungen. |
| 036 | Besondere Gefahren | Chemikalienbelastete oder infektiöse Wäsche erhält besondere Kennzeichnung und Behandlung. Unbekannte Risiken werden vor Öffnung oder Sortierung geklärt. | Sonderfreigabe und dokumentierte sichere Handhabung. | Hygienefachkräfte und Textildienstleister; vor Prozessbeginn und bei Änderungen. |
Sammlung und unreine Bereitstellung
Benutzte Textilien werden sicher gesammelt, ohne saubere Bereiche oder Beschäftigte zu gefährden.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 037 | Sammelstellen | Sammelstellen sind erreichbar, ausreichend dimensioniert und gegen unbefugten Zugriff geschützt. Abgestellte Wäsche blockiert keine Verkehrs- oder Rettungswege. | Örtliche Kontrolle von Lage, Kapazität und Zugänglichkeit. | Örtliche Bereichsleitung; im laufenden Betrieb und bei jeder Abholung. |
| 038 | Geeignete Behälter | Säcke und Behälter entsprechen Gewicht, Feuchte und Kontamination. Beschädigte oder überfüllte Behälter werden nicht ungesichert weitergegeben. | Sichtprüfung und festgelegte Füll- und Verschlussregeln. | Örtliche Bereichsleitung; im laufenden Betrieb und bei jeder Abholung. |
| 039 | Trennung | Unterschiedliche Aufbereitungswege bleiben schon bei der Sammlung getrennt. Nachträgliches Sortieren unter vermeidbarer Exposition wird vermieden. | Kontrolle der Kennzeichnung und tatsächlichen Befüllung. | Örtliche Bereichsleitung; im laufenden Betrieb und bei jeder Abholung. |
| 040 | Fremdkörper | Werkzeuge, scharfe Gegenstände, Batterien und persönliche Gegenstände werden nach sicherem Verfahren ferngehalten. Verdächtige Behälter werden nicht blind von Hand durchsucht. | Unterweisung, Annahmekontrolle und Verfahren bei Fundstücken. | Örtliche Bereichsleitung; im laufenden Betrieb und bei jeder Abholung. |
| 041 | Feuchte und Lagerdauer | Feuchte Textilien werden so gesammelt und zeitnah abgeführt, dass Geruch, Keimvermehrung und Materialschäden begrenzt bleiben. Behälterstandzeiten sind festgelegt. | Zeitbezogene Abholplanung und Kontrolle überlagerter Bestände. | Örtliche Bereichsleitung; im laufenden Betrieb und bei jeder Abholung. |
| 042 | Leckage oder Beschädigung | Austretende Flüssigkeiten und beschädigte Säcke werden sicher behandelt. Die Wiederherstellung umfasst Reinigung des betroffenen Bereichs und geeignete Umverpackung. | Ereignisprotokoll mit abgeschlossener Reinigung und Übergabe. | Örtliche Bereichsleitung; im laufenden Betrieb und bei jeder Abholung. |
Transport und Rein-Unrein-Trennung
Die Transportkette erhält den vorgesehenen Hygienezustand an allen Übergabepunkten.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 043 | Getrennte Warenströme | Saubere und benutzte Textilien werden räumlich oder durch nachweislich wirksame Verfahren getrennt. Eine gemeinsame Tour rechtfertigt keine ungeschützte Vermischung. | Transportkonzept und Beobachtung realer Be- und Entladung. | Logistikleitung und Textildienstleister; bei Tourenplanung und jeder Lieferung. |
| 044 | Fahrzeugzustand | Laderäume sind sauber, geeignet und frei von schädlichen Rückständen. Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion erfolgen passend zur vorherigen Ladung. | Fahrzeugkontrolle und dokumentierte Reinigungsmaßnahmen. | Logistikleitung und Textildienstleister; bei Tourenplanung und jeder Lieferung. |
| 045 | Ladungssicherung | Rollcontainer, Säcke und Wäschewagen sind gegen Verrutschen und Umkippen gesichert. Verpackungen bleiben unter den Transportbeanspruchungen geschlossen. | Beladungskontrolle mit geeigneten Sicherungsmitteln. | Logistikleitung und Textildienstleister; bei Tourenplanung und jeder Lieferung. |
| 046 | Übergabestellen | Anlieferung und Rücknahme besitzen eindeutige Flächen und Zuständigkeiten. Saubere Ware wird nicht an unreinen Sammelstellen abgestellt. | Begehung mit markierten Übergabeflächen und Ablaufkontrolle. | Logistikleitung und Textildienstleister; bei Tourenplanung und jeder Lieferung. |
| 047 | Transportzeiten | Tourenfrequenz und Übergabezeiten passen zu Bedarf und hygienischer Standzeit. Verzögerungen lösen frühzeitig eine überprüfbare Ersatzversorgung aus. | Zeitnachweise und geregelte Meldung bei Abweichungen. | Logistikleitung und Textildienstleister; bei Tourenplanung und jeder Lieferung. |
| 048 | Behälterkreislauf | Transportbehälter erhalten vor erneutem sauberem Einsatz die erforderliche Reinigung. Ein äußerlich leerer Container gilt nicht automatisch als hygienisch geeignet. | Zuordnung gereinigter Behälter und Freigabekontrolle. | Logistikleitung und Textildienstleister; bei Tourenplanung und jeder Lieferung. |
Aufbereitung und Prozessführung
Eigene und fremde Aufbereitung benötigen belegbare, artikelbezogene Prozessbedingungen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 049 | Annahme und Sortierung | Aufträge, Textilarten und Sonderbelastungen werden vor der Bearbeitung erkannt. Ungeeignete Artikel gelangen nicht in ein standardisiertes Waschprogramm. | Annahmeprotokoll und beobachtete Sortierzuordnung. | Wäscherei und Hygienefachkräfte; bei Prozessfreigabe und jeder Charge. |
| 050 | Programmwahl | Das Waschprogramm passt zu Material, Verschmutzung und Hygieneziel. Bedienberechtigungen verhindern unkontrollierte Änderungen kritischer Parameter. | Programmfreigabe mit Zugriffskontrolle und Änderungsnachweis. | Wäscherei und Hygienefachkräfte; bei Prozessfreigabe und jeder Charge. |
| 051 | Beladung | Maschinen werden innerhalb der zulässigen Beladung betrieben. Überladung oder Unterladung führt nicht zu ungeprüfter Verringerung von Reinigungs- oder Desinfektionswirkung. | Beladungsvorgaben und stichprobenhafte Gewichtskontrollen. | Wäscherei und Hygienefachkräfte; bei Prozessfreigabe und jeder Charge. |
| 052 | Dosierung | Wasch- und Desinfektionsmittel werden korrekt dosiert und sicher zugeführt. Leere Gebinde, Fehlanschlüsse und Dosierfehler werden erkannt. | Dosierprüfung mit dokumentierter Fehler- und Leermeldung. | Wäscherei und Hygienefachkräfte; bei Prozessfreigabe und jeder Charge. |
| 053 | Verfahrenswerte | Zeit, Temperatur, Chemie und mechanische Wirkung werden im erforderlichen Umfang überwacht. Abweichende Chargen bleiben bis zur Bewertung gesperrt. | Chargenaufzeichnung mit definierten Annahme- und Sperrkriterien. | Wäscherei und Hygienefachkräfte; bei Prozessfreigabe und jeder Charge. |
| 054 | Spülung und Rückstände | Spülverfahren und Wasserqualität verhindern unzulässige Rückstände. Hautverträglichkeit und die spätere Schutzwirkung der Textilien bleiben berücksichtigt. | Verfahrensprüfung und anlassbezogene Untersuchung auffälliger Ware. | Wäscherei und Hygienefachkräfte; bei Prozessfreigabe und jeder Charge. |
| 055 | Wiederanlauf nach Prozessausfall | Nach Energie-, Wasser- oder Chemikalienausfall wird jede betroffene Charge auf vollständige Behandlung bewertet. Abgebrochene Programme gelten nicht aufgrund eines nachträglichen Endsignals als erfolgreich abgeschlossen. | Chargenbezogene Bewertung unterbrochener Aufbereitungsprozesse. | Wäscherei und Hygienefachkräfte; bei Prozessfreigabe und jeder Charge. |
Trocknung, Finish und Verpackung
Die Nachbehandlung erhält Gebrauchstauglichkeit und verhindert neue Kontamination.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 056 | Bedingungen der Trocknung | Temperatur und Dauer passen zum Textil und seiner Ausstattung. Überhitzung, Restfeuchte und Schrumpfung führen nicht zu unerkannter Untauglichkeit. | Programmkontrolle und Bewertung getrockneter Muster. | Aufbereitungsleitung; bei Prozessfreigabe und jeder Charge. |
| 057 | Brandgefahren | Flusen, überhitzte Textilien und ölbelastete Wäsche sind als Brandgefahren berücksichtigt. Abkühlung und Lagerung erfolgen ohne gefährliche Wärmeansammlung. | Gefährdungsbeurteilung und Kontrolle kritischer Trocknungsabläufe. | Aufbereitungsleitung; bei Prozessfreigabe und jeder Charge. |
| 058 | Finish und Form | Glättung und Formgebung verändern schutzrelevante Schichten oder Maße nicht unzulässig. Die fertige Kleidung bleibt für die vorgesehenen Personen passend. | Endkontrolle von Maßen, Oberfläche und Ausstattung. | Aufbereitungsleitung; bei Prozessfreigabe und jeder Charge. |
| 059 | Saubere Arbeitsflächen | Falt-, Sortier- und Verpackungsflächen befinden sich im erforderlichen hygienischen Zustand. Unreine Rückläufer kreuzen den sauberen Prozess nicht unkontrolliert. | Reinigungsnachweise und Prozessbegehung. | Aufbereitungsleitung; bei Prozessfreigabe und jeder Charge. |
| 060 | Verpackungsart | Schutzverpackung entspricht Lagerdauer, Transport und Einsatz. Beschädigte oder feuchte Verpackungen werden vor Ausgabe bewertet. | Verpackungsspezifikation und Sichtkontrolle der Lieferware. | Aufbereitungsleitung; bei Prozessfreigabe und jeder Charge. |
| 061 | Chargenkennzeichnung | Erforderliche Identität und Aufbereitungsdaten bleiben nach Verpackung nachvollziehbar. Eine Umverpackung verliert keine notwendigen Rückverfolgungsinformationen. | Abgleich von Artikel, Charge und Lieferkennzeichnung. | Aufbereitungsleitung; bei Prozessfreigabe und jeder Charge. |
Prüfung, Reparatur und Freigabe
Aufbereitete Textilien werden nach nachvollziehbaren Kriterien wieder in den Umlauf gegeben.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 062 | Sauberkeitsprüfung | Flecken, Geruch, Fremdkörper und sichtbare Rückstände werden beurteilt. Nicht akzeptable Teile erhalten Nachbehandlung oder werden ausgesondert. | Definierte Fehlerkriterien und protokollierte Stichproben. | Qualitätsverantwortliche Textilversorgung; vor erneuter Ausgabe. |
| 063 | Zustandsprüfung | Material, Nähte, Verschlüsse und Größe erfüllen die Gebrauchsanforderungen. Verschleiß wird nicht allein über das Kalenderalter bewertet. | Artikelbezogene Prüfliste mit nachvollziehbarem Befund. | Qualitätsverantwortliche Textilversorgung; vor erneuter Ausgabe. |
| 064 | Reparaturverfahren | Reparaturen verwenden zulässige Materialien und Arbeitsverfahren. Wiederhergestellte Schutzkleidung erhält eine ihrer Funktion angemessene Prüfung. | Reparaturbericht mit Material- und Prüfnachweis. | Qualitätsverantwortliche Textilversorgung; vor erneuter Ausgabe. |
| 065 | Nacharbeit | Nachwäsche oder erneutes Finish ist als eigener Prozessschritt erkennbar. Zusätzliche Belastungszyklen werden bei begrenzter Produktlebensdauer mitgezählt. | Nacharbeitsverlauf und aktualisierte Nutzungsdaten. | Qualitätsverantwortliche Textilversorgung; vor erneuter Ausgabe. |
| 066 | Freigabeentscheidung | Erforderliche Freigaben erfolgen durch zuständige, geeignete Personen. Ein technisch beendetes Waschprogramm erzeugt nicht automatisch die fachliche Freigabe jeder Charge. | Benannte Freigabefunktion und belegte Freigabekriterien. | Qualitätsverantwortliche Textilversorgung; vor erneuter Ausgabe. |
| 067 | Beanstandete Lieferungen | Fehlerhafte Lieferungen werden unverzüglich abgegrenzt und ersetzt. Nutzer können betroffene Artikel zurückgeben, ohne dass sie erneut ungeprüft verteilt werden. | Reklamations- und Sperrverfahren mit Abschlussnachweis. | Qualitätsverantwortliche Textilversorgung; vor erneuter Ausgabe. |
Sauberlager und dezentrale Bestände
Gelagerte Textilien müssen bis zur Nutzung geschützt und tatsächlich verfügbar bleiben.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 068 | Lagerbedingungen | Saubere Textilien werden trocken, geschützt und in geeigneter Umgebung gelagert. Feuchte, Staub, Schädlinge oder Chemikalien beeinträchtigen den Bestand nicht. | Lagerbegehung und Kontrolle auffälliger Umgebungsbedingungen. | Lager- und Bereichsverantwortliche; laufend und vor Bestandsfreigabe. |
| 069 | Zugriff und Ordnung | Artikel, Größen und Nutzerzuordnung sind erkennbar. Unbefugte Entnahme und Vermischung mit privaten oder gebrauchten Textilien werden verhindert. | Zugriffsregelung und örtliche Bestandskontrolle. | Lager- und Bereichsverantwortliche; laufend und vor Bestandsfreigabe. |
| 070 | Bestandsrotation | Lagerdauer und gegebenenfalls Haltbarkeitsgrenzen sind berücksichtigt. Ältere geeignete Bestände werden gezielt verwendet, ohne gesperrte Ware erneut auszugeben. | Rotationsregel und Auswertung überlagerter Artikel. | Lager- und Bereichsverantwortliche; laufend und vor Bestandsfreigabe. |
| 071 | Dezentrale Reserven | Schrankbestände und Notvorräte sind im Gesamtbestand enthalten. Verdeckte Überbestände an einzelnen Stellen verursachen keine Versorgungslücken an anderen. | Abgleich von Zentrallager und dezentralen Ausgabestellen. | Lager- und Bereichsverantwortliche; laufend und vor Bestandsfreigabe. |
| 072 | Reinigung der Lagerorte | Regale, Schränke und Ausgabeflächen werden nach festgelegtem Plan gereinigt. Reinigungsarbeiten verunreinigen offen gelagerte Textilien nicht. | Reinigungsplan mit geschützter Zwischenlagerung. | Lager- und Bereichsverantwortliche; laufend und vor Bestandsfreigabe. |
| 073 | Ausgabezustand | Vor Bereitstellung ist der Zustand der Ware ausreichend überprüfbar. Aufgerissene Verpackungen und beschädigte Artikel werden nicht ungeprüft nach vorne sortiert. | Sichtprüfung und dokumentierte Behandlung auffälliger Bestände. | Lager- und Bereichsverantwortliche; laufend und vor Bestandsfreigabe. |
Personenbezogene Ausstattung und Nutzerwechsel
Die Ausstattung folgt der tatsächlichen Tätigkeit und bleibt bei Personaländerungen steuerbar.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 074 | Erstausstattung | Neue Beschäftigte erhalten rechtzeitig passende und vollständige Textilien. Die Tätigkeit beginnt erst, wenn notwendige Schutzkleidung tatsächlich verfügbar ist. | Ausgabenachweis mit Passform- und Vollständigkeitskontrolle. | Personalverwaltung und Textilausgabe; bei Eintritt, Änderung und Austritt. |
| 075 | Tätigkeitswechsel | Neue Gefährdungen oder Hygienezonen lösen eine Überprüfung der Ausstattung aus. Bisherige Berechtigungen und nicht mehr geeignete Artikel werden angepasst. | Änderungsmeldung mit bestätigter Neuzuordnung. | Personalverwaltung und Textilausgabe; bei Eintritt, Änderung und Austritt. |
| 076 | Individuelle Bedürfnisse | Körperliche Veränderungen, Allergien und behinderungsbedingte Bedürfnisse werden vertraulich und fachlich berücksichtigt. Individuelle Lösungen erhalten die notwendige Schutzwirkung. | Abgestimmte Eignungsentscheidung ohne unnötige Gesundheitsdatenspeicherung. | Personalverwaltung und Textilausgabe; bei Eintritt, Änderung und Austritt. |
| 077 | Personenbezogene Identität | Gekennzeichnete Textilien erreichen den richtigen Nutzer. Namensähnlichkeit, doppelte Kennungen und Vertretungsbestellungen führen nicht zu falscher Ausgabe. | Zuordnungsprüfung zwischen Artikelkennung und Nutzerstamm. | Personalverwaltung und Textilausgabe; bei Eintritt, Änderung und Austritt. |
| 078 | Austritt und Rückgabe | Bei Ausscheiden werden berechtigte Zugriffe beendet und Bestände zurückgeführt. Rückläufer erhalten vor neuer Zuordnung die notwendige Aufbereitung und Prüfung. | Abschlussliste mit Rücklauf, Sperrung und Wiederverwendungsentscheidung. | Personalverwaltung und Textilausgabe; bei Eintritt, Änderung und Austritt. |
| 079 | Nicht zurückgegebene Teile | Fehlmengen werden nachvollziehbar geklärt. Eine Kostenbelastung oder Verrechnung erfolgt nicht automatisch ohne geprüfte vertragliche und rechtliche Grundlage. | Abgestimmtes Klärungsverfahren mit dokumentierter Entscheidung. | Personalverwaltung und Textilausgabe; bei Eintritt, Änderung und Austritt. |
Ausgabeautomaten und technische Unterstützung
Automatisierung muss die sichere Versorgung auch bei Störung gewährleisten.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 080 | Mechanische Ausgabe | Fächer, Klappen und Entnahmestellen funktionieren sicher. Quetschstellen, scharfe Kanten und herabfallende Ware gefährden Nutzer nicht. | Sicherheits- und Funktionsprüfung am tatsächlichen Automaten. | Technische Betreuung und Textilausgabe; vor Inbetriebnahme und im laufenden Betrieb. |
| 081 | Artikelzuordnung | Automaten geben den zugeordneten Artikel in geeigneter Größe aus. Falsche Befüllung wird vor Freigabe erkannt. | Befüllkontrolle und Probeausgaben verschiedener Artikelgruppen. | Technische Betreuung und Textilausgabe; vor Inbetriebnahme und im laufenden Betrieb. |
| 082 | Berechtigungen | Entnahmegrenzen und Nutzerrechte entsprechen der Versorgung. Notwendige Schutzkleidung wird nicht durch fehlerhafte Kontingente oder veraltete Stammdaten unzugänglich. | Berechtigungstest einschließlich besonderer Versorgungssituationen. | Technische Betreuung und Textilausgabe; vor Inbetriebnahme und im laufenden Betrieb. |
| 083 | Technische Verfügbarkeit | Stromversorgung, Kommunikation und Verbrauchsmaterialien sind ausreichend gesichert. Ausfälle erzeugen eine Meldung und einen nutzbaren Ersatzweg. | Ausfallversuch mit nachgewiesener manueller Ersatzversorgung. | Technische Betreuung und Textilausgabe; vor Inbetriebnahme und im laufenden Betrieb. |
| 084 | Hygienischer Zustand | Bedienflächen und Innenräume lassen sich wirksam reinigen. Rückgabe und saubere Ausgabe bleiben konstruktiv und organisatorisch getrennt. | Reinigungskonzept und örtlicher Rein-Unrein-Abgleich. | Technische Betreuung und Textilausgabe; vor Inbetriebnahme und im laufenden Betrieb. |
| 085 | Wartungszugang | Technische Eingriffe erfolgen durch befugte Personen mit sicherer Abschaltung. Nach Arbeiten werden Ausgabe, Sperren und Bestandsdaten geprüft. | Wartungsbericht mit vollständiger Funktionsrückgabe. | Technische Betreuung und Textilausgabe; vor Inbetriebnahme und im laufenden Betrieb. |
Identifikation, Daten und Nachverfolgung
Digitale Nachweise unterstützen den realen Textilfluss und ersetzen keine Zustandsprüfung.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 086 | Eindeutige Artikelkennung | Textilien besitzen dort eine eindeutige Identität, wo Rückverfolgung oder Lebensdauerüberwachung erforderlich ist. Doppelte oder fehlende Kennungen werden erkannt. | Kennungsprüfung mit geregelter Ersatzidentifikation. | Systemverantwortliche und Textilversorgung; vor Datenübernahme und nach Änderungen. |
| 087 | Lesbarkeit | Elektronische und sichtbare Kennzeichen bleiben trotz Aufbereitung lesbar. Fehlende Erfassung wird nicht automatisch als Verlust des Textils verbucht. | Lesetest an gealterten Artikeln und Fehlerkorrekturverfahren. | Systemverantwortliche und Textilversorgung; vor Datenübernahme und nach Änderungen. |
| 088 | Ereignisfolge | Ausgabe, Rücklauf, Aufbereitung, Reparatur und Sperrung sind zeitlich nachvollziehbar. Fehlende Schritte erzeugen klärbare Ausnahmen statt scheinbar vollständiger Historien. | Verlaufsprüfung ausgewählter Artikel durch den gesamten Umlauf. | Systemverantwortliche und Textilversorgung; vor Datenübernahme und nach Änderungen. |
| 089 | Bestandsabgleich | Digitale Bestände werden mit tatsächlichen Mengen abgestimmt. Ungeklärte Differenzen führen zu Ursachenprüfung und kontrollierter Korrektur. | Inventurprotokoll mit begründeten Bestandskorrekturen. | Systemverantwortliche und Textilversorgung; vor Datenübernahme und nach Änderungen. |
| 090 | Datenübertragung | Schnittstellen zwischen Dienstleister, Ausgabe und Personalverwaltung übertragen nur erforderliche, korrekt zugeordnete Angaben. Abbrüche und Dubletten werden behandelt. | Schnittstellentest mit Fehler- und Wiederholungsfällen. | Systemverantwortliche und Textilversorgung; vor Datenübernahme und nach Änderungen. |
| 091 | Datenwiederherstellung | Stammdaten und notwendige Historien sind gesichert und wiederherstellbar. Ein Anbieterwechsel führt nicht zum Verlust unverzichtbarer Produkt- oder Prüfverläufe. | Wiederherstellungstest und vereinbarter nutzbarer Datenexport. | Systemverantwortliche und Textilversorgung; vor Datenübernahme und nach Änderungen. |
Arbeitsschutz in Sammlung und Aufbereitung
Gefährdungen werden nach Tätigkeit und tatsächlicher Kontamination beurteilt.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 092 | Beurteilung der Gefährdungen | Heben, Ziehen, infektiöse Wäsche, Chemikalien, Wärme und Maschinen sind berücksichtigt. Schutzmaßnahmen passen zur realen Tätigkeit und werden wirksam umgesetzt. | Aktuelle Gefährdungsbeurteilung mit überprüften Maßnahmen. | Arbeitgeber und Arbeitsschutz; vor Tätigkeitsaufnahme und bei Änderungen. |
| 093 | Ergonomische Handhabung | Behältergewichte, Greifhöhen und Transporthilfen ermöglichen sichere Arbeit. Hohe Spitzenmengen werden nicht allein durch zusätzliche manuelle Belastung bewältigt. | Arbeitsplatzbeobachtung und Prüfung verwendeter Hilfsmittel. | Arbeitgeber und Arbeitsschutz; vor Tätigkeitsaufnahme und bei Änderungen. |
| 094 | Chemikaliensicherheit | Dosiermittel werden gekennzeichnet, getrennt und gegen Fehlanschluss gesichert. Beschäftigte kennen erforderliche Schutzmaßnahmen und das Vorgehen bei Freisetzung. | Stoffverzeichnis, Betriebsanweisungen und Anschlusskontrolle. | Arbeitgeber und Arbeitsschutz; vor Tätigkeitsaufnahme und bei Änderungen. |
| 095 | Biologische Gefährdung | Kontaminierte Wäsche wird mit geeigneten Verfahren angenommen und behandelt. Unnötiges Ausschütteln und andere vermeidbare Expositionen werden verhindert. | Tätigkeitsbezogene Hygieneanweisung und beobachtete Umsetzung. | Arbeitgeber und Arbeitsschutz; vor Tätigkeitsaufnahme und bei Änderungen. |
| 096 | Maschinensicherheit | Schutzvorrichtungen, Verriegelungen und Not-Halt-Funktionen bleiben wirksam. Reinigung und Störungsbeseitigung erfolgen nicht an ungesichert laufenden Maschinen. | Prüfnachweise und Freischaltverfahren für Eingriffe. | Arbeitgeber und Arbeitsschutz; vor Tätigkeitsaufnahme und bei Änderungen. |
| 097 | Notfallbereitschaft | Verletzungen, Chemikalienkontakt, Brand und erhebliche Kontamination lösen geübte Maßnahmen aus. Rettungswege und benötigte Hilfsmittel sind erreichbar. | Notfallablauf und praktische Erreichbarkeitskontrolle. | Arbeitgeber und Arbeitsschutz; vor Tätigkeitsaufnahme und bei Änderungen. |
Lieferanten und vertragliche Leistungsfähigkeit
Vertragliche Zusagen müssen zur tatsächlichen Kapazität und zum vorgesehenen Prozess passen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 098 | Eignung des Dienstleisters | Aufbereitung, Hygiene, Schutzkleidungskompetenz und Logistik passen zum Auftrag. Eine allgemeine Zertifizierung ersetzt keine Prüfung des konkreten Leistungsumfangs. | Eignungsbewertung mit Prozessnachweisen und Betriebsbesichtigung. | Einkauf und Qualitätsverantwortliche; vor Beauftragung und wiederkehrend. |
| 099 | Unterauftragnehmer | Weitere Wäschereien und Transporteure sind bekannt und in die Anforderungen einbezogen. Unangekündigte Verlagerungen verändern die Qualitätskette nicht unbemerkt. | Freigegebene Leistungskette mit Änderungsmeldepflicht. | Einkauf und Qualitätsverantwortliche; vor Beauftragung und wiederkehrend. |
| 100 | Leistungsbeschreibung | Mengen, Artikel, Qualitätsgrenzen, Lieferzeiten und Sonderverfahren sind prüfbar vereinbart. Bloße Begriffe wie ausreichend oder hygienisch einwandfrei werden konkretisiert. | Abgestimmtes Leistungsverzeichnis mit messbaren Annahmekriterien. | Einkauf und Qualitätsverantwortliche; vor Beauftragung und wiederkehrend. |
| 101 | Kapazitätsnachweis | Die zugesagte Leistung ist auch bei Spitzen und Ausfall einer Linie plausibel verfügbar. Dieselbe Reserve wird nicht mehreren kritischen Kunden gleichzeitig uneingeschränkt zugesagt. | Kapazitäts- und Notversorgungskonzept mit belastbaren Zusagen. | Einkauf und Qualitätsverantwortliche; vor Beauftragung und wiederkehrend. |
| 102 | Nachweise und Kontrolle | Der Auftraggeber erhält die erforderlichen Prozess-, Prüf- und Abweichungsnachweise. Prüf- und Einsichtsrechte können tatsächlich ausgeübt werden. | Musterberichte und erprobter Kontrollzugang. | Einkauf und Qualitätsverantwortliche; vor Beauftragung und wiederkehrend. |
| 103 | Vergütung und Fehlmengen | Abrechnung, Schwund, Reparatur und Ersatz sind nachvollziehbar geregelt. Ungeklärte Mengenabweichungen werden nicht automatisch als erbrachte Leistung akzeptiert. | Rechnungsabgleich mit Bewegungsdaten und bestätigten Mengen. | Einkauf und Qualitätsverantwortliche; vor Beauftragung und wiederkehrend. |
Qualitätsüberwachung und Leistungsbewertung
Bewertet wird die Versorgungswirkung, nicht nur die Zahl abgeholter Säcke.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 104 | Lieferqualität | Vollständigkeit, richtige Größe, Zustand und Termintreue werden zusammen bewertet. Eine pünktliche, aber unbrauchbare Lieferung gilt nicht als erfüllte Versorgung. | Lieferkontrolle mit getrennten Qualitätsmerkmalen. | Qualitätsmanagement und Textilversorgung; regelmäßig und bei Auffälligkeiten. |
| 105 | Hygienenachweise | Erforderliche Untersuchungen und Prozesskontrollen besitzen geeignete Verfahren und Probenstellen. Negative Einzelbefunde ersetzen keine beherrschte Prozesskette. | Abgestimmter Prüfplan und fachlich bewertete Ergebnisse. | Qualitätsmanagement und Textilversorgung; regelmäßig und bei Auffälligkeiten. |
| 106 | Schutzfunktion | Erforderliche Prüfungen von Schutzkleidung werden tatsächlich ausgeführt und belegt. Prüflose werden bei auffälligen Befunden fachlich erweitert oder gesperrt. | Produktspezifische Prüfberichte und dokumentierte Folgemaßnahmen. | Qualitätsmanagement und Textilversorgung; regelmäßig und bei Auffälligkeiten. |
| 107 | Nutzerbeschwerden | Hautreizungen, Geruch, Passformmängel und Versorgungslücken sind leicht meldbar. Wiederholte Hinweise werden ursächlich untersucht und nicht als Einzelfall abgelegt. | Beschwerdeauswertung mit Ursachen- und Wirksamkeitsnachweis. | Qualitätsmanagement und Textilversorgung; regelmäßig und bei Auffälligkeiten. |
| 108 | Kennzahlen | Lieferfähigkeit, Verlust, Nacharbeit und Umlaufdauer basieren auf konsistenten Daten. Ein Gesamtwert verdeckt keine Versorgungsmängel besonders kritischer Nutzergruppen. | Bereichsbezogene Auswertung mit geprüften Zähldefinitionen. | Qualitätsmanagement und Textilversorgung; regelmäßig und bei Auffälligkeiten. |
| 109 | Korrekturabschluss | Abweichungen werden erst nach bestätigter Beseitigung geschlossen. Erneute Lieferung oder einmalige Nachwäsche genügt nicht bei fortbestehender Ursache. | Nachprüfung und belegter Abschluss der Korrekturmaßnahme. | Qualitätsmanagement und Textilversorgung; regelmäßig und bei Auffälligkeiten. |
Störung, Rückruf und Ersatzversorgung
Schutz- und hygienekritische Versorgung braucht vorab erprobte Ersatzwege.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 110 | Störungserkennung | Ausbleibende Lieferungen, Qualitätsverlust und technische Ausfälle werden rechtzeitig erkannt. Kritische Mindestbestände erzeugen eine wirksam bearbeitete Meldung. | Überwachungsregeln und dokumentierter Meldeversuch. | Leitung Textilversorgung; bei Störung und regelmäßiger Erprobung. |
| 111 | Chargensperre | Verdächtige Artikel werden an Lager- und Ausgabeorten zuverlässig gesperrt. Digitale Sperren werden durch praktische Rücknahme und Kennzeichnung ergänzt. | Rückrufprobe mit mengenbezogener Rückverfolgung. | Leitung Textilversorgung; bei Störung und regelmäßiger Erprobung. |
| 112 | Ersatzartikel | Ausweichtextilien erfüllen dieselben notwendigen Schutz- und Hygieneanforderungen. Verfügbarkeit allein begründet keine Freigabe eines abweichenden Produkts. | Eignungsnachweis und autorisierte Ersatzentscheidung. | Leitung Textilversorgung; bei Störung und regelmäßiger Erprobung. |
| 113 | Alternative Aufbereitung | Eine Ersatzwäscherei ist vor Einsatz fachlich beurteilt und logistisch erreichbar. Die Umstellung erhält Kennzeichnung, Trennung und erforderliche Nachweise. | Abgestimmter Ersatzprozess mit überprüfter Leistungskapazität. | Leitung Textilversorgung; bei Störung und regelmäßiger Erprobung. |
| 114 | Prioritäten der Versorgung | Knappheit wird nach Schutzbedarf und betrieblicher Kritikalität behandelt. Unzulässige Verlängerung von Wechselintervallen ersetzt keine geeignete Reserve. | Priorisierungsplan mit zulässigen Einschränkungsentscheidungen. | Leitung Textilversorgung; bei Störung und regelmäßiger Erprobung. |
| 115 | Wiederanlauf | Nach Störung werden Bestände, Hygiene und Datenzuordnung abgeglichen. Zurückgehaltene Ware wird nur nach fachlicher Bewertung erneut in Umlauf gebracht. | Wiederanlaufprotokoll mit bestätigten Freigaben und Restmengen. | Leitung Textilversorgung; bei Störung und regelmäßiger Erprobung. |
| 116 | Kontaminationsgrenzen nachverfolgen | Bei Verdacht auf fehlerhafte Aufbereitung wird die betroffene Charge oder Umlaufmenge begründet abgegrenzt. Fehlende Rückverfolgbarkeit führt zu angemessen erweitertem Sicherungsumfang statt unbelegter Entwarnung. | Rückverfolgungsprobe mit begründeter Sperr- und Freigabeentscheidung. | Leitung Textilversorgung; bei Störung und regelmäßiger Erprobung. |
Datenschutz und vertrauliche Zuordnung
Personenbezogene Daten werden auf die tatsächlich notwendige Versorgung begrenzt.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 117 | Zweckbegrenzung | Artikel- und Nutzerdaten dienen festgelegten Versorgungszwecken. Bewegungsdaten werden nicht ohne gesonderte Rechtsprüfung zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle genutzt. | Dokumentierte Zwecke und geprüfte Auswertungsberechtigungen. | Verantwortliche für Datenschutz und Systembetreuung; vor Einrichtung und bei Verfahrensänderungen. |
| 118 | Datensparsamkeit | Nur notwendige Personen-, Größen- und Zuordnungsdaten werden verarbeitet. Gesundheitsangaben werden nicht unnötig in allgemeine Ausgabesysteme übernommen. | Datenfeldprüfung und getrennte Behandlung sensibler Angaben. | Verantwortliche für Datenschutz und Systembetreuung; vor Einrichtung und bei Verfahrensänderungen. |
| 119 | Zugriffsrechte | Dienstleister und Beschäftigte sehen nur die für ihre Aufgabe erforderlichen Informationen. Gemeinsame unkontrollierte Benutzerkonten sind ausgeschlossen. | Rollenprüfung und regelmäßige Kontrolle bestehender Zugänge. | Verantwortliche für Datenschutz und Systembetreuung; vor Einrichtung und bei Verfahrensänderungen. |
| 120 | Auftragsverarbeitung | Die datenschutzrechtliche Rolle externer Partner ist geklärt. Erforderliche Vereinbarungen und Sicherheitsmaßnahmen erfassen auch Unterauftragnehmer. | Vertragsprüfung und Nachweis vereinbarter Schutzmaßnahmen. | Verantwortliche für Datenschutz und Systembetreuung; vor Einrichtung und bei Verfahrensänderungen. |
| 121 | Löschung | Speicherfristen berücksichtigen Nachweisbedarf und Personenbezug. Nach Ausscheiden werden nicht mehr erforderliche Zuordnungen kontrolliert beendet. | Löschkonzept mit protokolliertem Testfall. | Verantwortliche für Datenschutz und Systembetreuung; vor Einrichtung und bei Verfahrensänderungen. |
| 122 | Beteiligung und Information | Beschäftigte erhalten verständliche Informationen über Datenverwendung. Erforderliche Beteiligungsrechte werden vor Einführung oder Erweiterung des Systems geklärt. | Informationsunterlagen und dokumentierte Beteiligungsentscheidung. | Verantwortliche für Datenschutz und Systembetreuung; vor Einrichtung und bei Verfahrensänderungen. |
Ressourcen, Abfälle und Lebensdauer
Ressourcenschonung darf Schutzwirkung und Hygiene nicht vermindern.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 123 | Lebenszykluskosten | Beschaffung, Aufbereitung, Transport, Reparatur und Entsorgung werden gemeinsam betrachtet. Niedrige Stückpreise verdecken keine kurzen sicheren Nutzungsdauern. | Kostenbewertung mit belastbaren Nutzungsannahmen. | Textilversorgung und Umweltmanagement; bei Planung und regelmäßiger Bewertung. |
| 124 | Wasser und Energie | Verbrauchsdaten sind den tatsächlichen Aufbereitungsmengen zugeordnet. Optimierungen erhalten nachweislich die notwendigen Prozessbedingungen. | Verbrauchsauswertung und validierte Prozessänderung. | Textilversorgung und Umweltmanagement; bei Planung und regelmäßiger Bewertung. |
| 125 | Verpackungen | Verpackungsmengen werden reduziert, soweit der erforderliche Schutz erhalten bleibt. Mehrwegbehälter besitzen einen geregelten Reinigungskreislauf. | Verpackungskonzept mit hygienischer Eignungsprüfung. | Textilversorgung und Umweltmanagement; bei Planung und regelmäßiger Bewertung. |
| 126 | Wiederverwendung | Weiterverwendung setzt geeigneten Zustand und gegebenenfalls erneute Zuordnung voraus. Ausgesonderte Schutzkleidung wird nicht mit irreführender Schutzkennzeichnung weitergegeben. | Dokumentierte Wiederverwendungs- oder Aussonderungsentscheidung. | Textilversorgung und Umweltmanagement; bei Planung und regelmäßiger Bewertung. |
| 127 | Abfalltrennung | Kontaminierte, chemisch belastete und normale Textilabfälle werden sachgerecht getrennt. Entsorgungswege passen zur tatsächlichen Belastung und rechtlichen Einstufung. | Abfallzuordnung und Nachweise geeigneter Entsorgungswege. | Textilversorgung und Umweltmanagement; bei Planung und regelmäßiger Bewertung. |
| 128 | Lieferkettenaussagen | Nachhaltigkeits- und Herkunftsaussagen sind nachvollziehbar belegt. Ungeprüfte Zertifikatslogos oder allgemeine Anbieterbehauptungen gelten nicht als Nachweis konkreter Produkteigenschaften. | Produktbezogene Belege und überprüfbare Lieferantenangaben. | Textilversorgung und Umweltmanagement; bei Planung und regelmäßiger Bewertung. |
Übernahme, Änderung und Leistungsende
Der Übergang zwischen Versorgungsmodellen erhält die tatsächliche Lieferfähigkeit.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 129 | Startbestand | Zum Leistungsbeginn sind geeignete Bestände, Nutzerstämme und Ausgabeorte vorhanden. Eine unterschriebene Bestellung ersetzt keine körperlich verfügbare Erstausstattung. | Startinventur und vollständige Probeversorgung. | Projektleitung und Textilversorgung; vor Umstellung und Vertragsende. |
| 130 | Probelauf | Bestellung, Ausgabe, Rücklauf und Wiederlieferung werden vor breitem Betrieb durchgespielt. Ausnahmen wie Größenwechsel und verlorene Kennungen sind einbezogen. | Durchgängige Umlaufprobe mit behobenen Abweichungen. | Projektleitung und Textilversorgung; vor Umstellung und Vertragsende. |
| 131 | Produktwechsel | Neue Materialien, Schutzklassen oder Waschmittel werden auf Wirkung und Verträglichkeit geprüft. Restbestände bleiben eindeutig unterscheidbar. | Änderungsbewertung und kontrollierte Umstellungsplanung. | Projektleitung und Textilversorgung; vor Umstellung und Vertragsende. |
| 132 | Standortänderung | Neue Wege, Mengen und Hygienezonen werden vor Versorgung angepasst. Der bisherige Prozess wird nicht ungeprüft auf einen anderen Standort übertragen. | Standortbezogene Bedarfs- und Ablaufprüfung. | Projektleitung und Textilversorgung; vor Umstellung und Vertragsende. |
| 133 | Dienstleisterwechsel | Bestände, Identitäten, Nachweise und Rückläufer werden abgestimmt übergeben. Alte und neue Dienstleister lassen keine unversorgte Übergangsphase entstehen. | Übergabeplan mit belegtem Bestand und geprobter Anschlussversorgung. | Projektleitung und Textilversorgung; vor Umstellung und Vertragsende. |
| 134 | Vertragsabschluss | Nach Leistungsende sind Eigentum, Restmengen, Daten und offene Forderungen geklärt. Benötigte Produkt- und Prüfhistorien bleiben in nutzbarer Form erhalten. | Abschlussprotokoll mit bestätigter Daten- und Bestandsübergabe. | Projektleitung und Textilversorgung; vor Umstellung und Vertragsende. |
Bewertung und Entscheidung über die Betriebsfähigkeit
Bewertet wird der konkrete Betriebs- oder Leistungsumfang; diese Arbeitsfassung erteilt keine Freigabe.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 135 | Anwendbarkeit festhalten | Jeder Prüfpunkt wird auf die tatsächliche Nutzung und den vereinbarten Leistungsumfang bezogen. Unbekannte Verhältnisse werden als Klärungsbedarf erfasst, nicht als nicht anwendbar ausgeblendet. | Begründete Einzelentscheidung mit abgegrenztem Umfang. | Leitung Textilversorgung; bei Erstbewertung und Änderungen. |
| 136 | Nachweise bewerten | Erfüllung setzt aktuelle, zum betrachteten Umfang passende Belege voraus. Ein vorhandener Vertrag, eine Eigenerklärung oder ein Systemstatus allein ersetzt keine erforderliche Wirkungsprüfung. | Abgleich von Sollzustand, tatsächlichem Befund und Beleg. | Leitung Textilversorgung; vor einer Betriebsentscheidung. |
| 137 | Gesamtkette überprüfen | Entscheidend sind folgende Voraussetzungen: geeignetes Textil, wirksame Aufbereitung, getrennte Logistik, richtiger Empfänger und rechtzeitiger Ersatz. Gemeinsame Ausfallursachen und nicht geprüfte Übergänge werden ausdrücklich bewertet. | Durchgängige Nutzungsprobe oder fachlich geeignete Gesamtprüfung. | Leitung Textilversorgung; vor Übernahme und nach Eingriffen. |
| 138 | Fehlende Belege und Mängel trennen | Fehlende Nachweise und nachgewiesene Funktionsmängel werden unterschiedlich gekennzeichnet. Weder eine hohe Erfüllungsquote noch die Erledigung unkritischer Punkte gleicht einen unverzichtbaren fehlenden Bestandteil aus. | Einzelbewertung kritischer Voraussetzungen ohne verrechnende Gesamtfreigabe. | Leitung Textilversorgung; bei jeder Abschlussbewertung. |
| 139 | Einschränkungen beherrschen | Eine zeitweilige Fortführung wird nur innerhalb fachlich tragfähiger und rechtlich zulässiger Grenzen beschlossen. Ersatzmaßnahmen, Verantwortliche, Endtermin und Abbruchkriterien sind eindeutig bestimmt. | Begründete, befristete Nutzungs- oder Fortführungsentscheidung. | Leitung Textilversorgung; vor eingeschränkter Fortführung. |
| 140 | Entscheidung fortschreiben | Die zuständige Stelle hält Umfang, Beurteilungsdatum, Betriebsgrenzen und offene Maßnahmen fest. Änderungen, neue Erkenntnisse und Fristablauf lösen eine erneute Prüfung aus. | Dokumentierte Entscheidung und nachverfolgte Neubewertungsanlässe. | Leitung Textilversorgung; vor Beginn und bei relevanten Veränderungen. |
