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Kriterien im Umgang mit Textilien

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Kriterien in Textildienstleistungen verstehen

Kriterien in Textildienstleistungen verstehen

Das Verständnis von Kriterien bei Textildienstleistungen ist für die Sicherstellung von Qualität, Compliance und Nachhaltigkeit unerlässlich. Kriterien setzen Standards für Materialzusammensetzung, Leistung und Umweltverträglichkeit. Diese Standards leiten die Produktion, Wartung und Beschaffung von Textilprodukten und stellen sicher, dass sie den Branchenanforderungen und gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Verifizierungsmethoden wie Zertifizierungen und Prüfberichte bestätigen die Einhaltung dieser Kriterien. Klare Kriterien tragen dazu bei, die Konsistenz zu wahren, die Haltbarkeit der Produkte zu verbessern und nachhaltige Praktiken in der Textilindustrie zu fördern, was letztendlich die Gesamtqualität und die Umweltverantwortung unterstützt.

Definition von Qualitätsstandards in der Bereitstellung von Textildienstleistungen

Kriterien definieren

Kriterien in Textildienstleistungen legen Standards für Qualität, Nachhaltigkeit und Leistung fest. Diese Kriterien umfassen Aspekte wie Materialzusammensetzung, Haltbarkeit und Umweltauswirkungen. Zum Beispiel könnten Spezifikationen die Verwendung von organischen oder recycelten Fasern erfordern, um umweltfreundliche Praktiken zu fördern. Haltbarkeitsstandards stellen sicher, dass Textilien dem regelmäßigen Gebrauch und Waschen standhalten und ihre Integrität über die Zeit erhalten. Diese Kriterien tragen dazu bei, dass Textildienstleistungen den Erwartungen der Branche und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die Überprüfung dieser Kriterien ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der Einhaltung. Methoden wie Testberichte und Zertifizierungen bestätigen, dass Produkte den festgelegten Standards entsprechen. Behörden können diese Dokumente während des Ausschreibungsverfahrens oder in späteren Phasen anfordern, um die Einhaltung zu bestätigen. Eigendeklarationen von Lieferanten können auch zunächst verwendet werden, um den Prozess zu rationalisieren. Diese Verifizierungsschritte stellen sicher, dass Textildienstleistungen ihre Qualitäts- und Nachhaltigkeitsversprechen einhalten und sowohl den Industriestandards als auch den Umweltzielen entsprechen.

Kriterien anwenden und überprüfen

Überprüfungsmethoden für jedes Kriterium müssen in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Lieferanten verstehen, wie die Einhaltung bewertet wird. Einfache Marktforschung vor der Ausschreibung kann bestätigen, dass Lieferanten, Produkte und Dienstleistungen, die die Kriterien und Verifizierungsanforderungen erfüllen, verfügbar sind. Techniken für die Markteinbindung, einschließlich rechtlicher und praktischer Überlegungen, werden in den EPA-Leitlinien und Modul 6 des GPP-Schulungsinstruments detailliert beschrieben.

Es werden Testberichte zur Überprüfung mehrerer Kriterien vorgeschlagen, wobei die relevanten Testmethoden angegeben sind. Die Behörden entscheiden, wann diese Testergebnisse angefordert werden, wodurch die Belastung der Bieter möglicherweise verringert wird, indem Selbsterklärungen bei der Angebotsabgabe akzeptiert werden. Dieser Ansatz rationalisiert den Verifizierungsprozess und gewährleistet gleichzeitig die Einhaltung etablierter Standards.

Optionen für die Anforderung von Testergebnissen

  • Während der Vertragsabwicklung: Prüfergebnisse können für gelieferte Artikel angefordert werden, entweder allgemein oder wenn Bedenken wegen falscher Angaben bestehen. Leistungsklauseln im Vertrag sollten stichprobenartige Überprüfungstests ermöglichen. Die Nichteinhaltung von Kriterien kann zu Strafen oder Vertragsauflösung führen.

  • In der Ausschreibungsphase: Bei einmaligen Lieferverträgen legt der vorläufig erfolgreiche Bieter Testergebnisse vor. Wenn die Ergebnisse ausreichen, wird der Auftrag vergeben. Reicht dies nicht aus, wird der nächstbeste Bieter berücksichtigt. Bei Rahmenverträgen können die Anforderungen abweichen.

  • Kostenaufteilung: Wenn Prüfergebnisse zeigen, dass das Produkt den Anforderungen entspricht, trägt die Behörde die Prüfkosten. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, trägt der Lieferant die Kosten. Diese Bedingung gewährleistet die Rechenschaftspflicht und die Einhaltung festgelegter Kriterien.

  • Stichprobenartige Verifizierungstests: Vertragsklauseln können festlegen, dass stichprobenartige Verifizierungstests jederzeit während der Vertragslaufzeit zulässig sind. Dies gewährleistet eine kontinuierliche Einhaltung und bietet einen Mechanismus, um Probleme umgehend anzugehen.

Nachweispflicht in Rahmenverträgen für Textildienstleistungen

Bei Rahmenverträgen hängt der Zeitpunkt der Beweisführung von der Rahmenstruktur ab. Bei Vereinbarungen mit einem einzigen Wirtschaftsbeteiligten, bei denen einzelne Textilerzeugnisse bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung spezifiziert und Stückzahlen später festgelegt werden, gelten die gleichen Überlegungen wie bei einmaligen Lieferverträgen. Die erforderliche Dokumentation und der Nachweis der Konformität müssen erbracht werden, um sicherzustellen, dass Produkte den festgelegten Standards entsprechen.

In Rahmenverträgen mit mehreren Betreibern müssen Bieter in der ersten Ausschreibungsphase nachweisen, dass sie in der Lage sind, Textilprodukte zu liefern, die den Mindestleistungsanforderungen entsprechen. Fehlen bei Abrufaufträgen, die im Rahmen eines Wettbewerbs unter Rahmenmitgliedern vergeben werden, Textilien im Auftragsumfang zuvor eingereichte Prüfberichte, sollten diese vor der Auftragsvergabe oder bei der Ausführung angefordert werden. Dieser Prozess stellt sicher, dass alle gelieferten Produkte den festgelegten Kriterien entsprechen und die Qualitäts- und Leistungsstandards eingehalten werden.

STOFFBESCHRÄNKUNGEN FÜR DEN PRODUKTIONSPROZESS NACH EU-UMWELTZEICHENKRITERIEN FÜR TEXTILERZEUGNISSE 2017/1392

Stoffgruppe

Zugangsbeschränkungen

Prüfanforderungen

FARBSTOFFE UND PIGMENTE

Die folgenden Farbstoffe und Pigmente sind in der Textilherstellung verboten: Säurerot 26, Direktschwarz 38, Dispersionsblau 1, Basisches Rot 9, Direktblau 6, Dispersionsorange 11, basisches Violett 14, Direktrot 28, Dispersionsgelb 3, Pigmentrot 104 und Pigment Gelb 34.

Ein Standortaudit wird durchgeführt, um die verwendeten Farbstoffe zu identifizieren.

AUX

Folgende Stoffe dürfen bei der Textilherstellung nicht verwendet werden: Bis(hydriertes Talgalkyl) Dimethylammoniumchlorid (DTDMAC), Distearyldimethylammoniumchlorid (DSDMAC), di(gehärtetes Talg) Dimethylammoniumchlorid (DHTDMAC), Ethylendiamintetraacetat (EDTA), Diethylentriaminpentaacetat (DTPA), 4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol, 1-Methyl-2-pyrrolidon und Nitrilotriessigsäure (Nitrilotriessigsäure) NTA).

Ein Standortaudit wird durchgeführt, um die als Hilfsstoffe verwendeten Chemikalien zu identifizieren.

BLEACHING

Bleichmittel auf Chlorbasis dürfen nicht zum Bleichen von Garnen, Stoffen oder Strickbahnen verwendet werden.

Ein Standortaudit wird durchgeführt, um die verwendeten Bleichmittel zu identifizieren.

WASSERDICHTE MEMBRANEN

Fluorpolymermembranen und Laminate für Outdoor-Bekleidung dürfen nicht mit Perfluoroctansäure (PFOA) oder längerkettigen fluorierten Tensiden hergestellt werden.

Ein Standortaudit des Membran- / Laminatlieferanten oder Unterlagen einer staatlichen Aufsichtsbehörde sind erforderlich.

FLAMMSCHUTZMITTEL

  • Kernanforderung: Die folgenden Flammschutzmittel dürfen nicht verwendet werden: HBCDD (Hexabromcyclododecan), DecaBDE (Decabromdiphenylether), TEPA (Tris (aziridinyl) phosphinoxid), TRIS (Tris (2,3-dibrompropyl) phosphat), TCEP (Tris (2-chlorethyl) phosphat) und Paraffin, C10-C13, chloriert (SCCP).

  • Umfassende Anforderung: Wenn Brandschutz erforderlich ist, muss das Gewebe getestet werden, um sicherzustellen, dass es ein hohes Maß an Haltbarkeit bietet

Ein Standortaudit wird durchgeführt, um die verwendeten Flammschutzmittel zu identifizieren.

WASSER-, FLECKEN- UND ÖLABWEISENDE BEHANDLUNGEN

  • Kernanforderung: Langkettige (≥C5) Perfluoralkansulfonsäuren oder -sulfonate (PFAS) und (≥C7) Perfluoralkylcarbonsäuren oder -carboxylate (PFCA) dürfen nicht verwendet werden.

  • Umfassende Anforderung: Fluorierte wasser-, flecken- und ölabweisende Behandlungen sind verboten, es sei denn, diese Funktionen sind in Kombination erforderlich.

  • Darüber hinaus müssen die Kleidungsstücke sowohl für Kern- als auch für umfassende Kriterien auf Haltbarkeit getestet werden

Ein Standortaudit wird durchgeführt, um die für die Oberflächen verwendeten Repellentien zu identifizieren.

INDIKATIVE ANWENDBARKEIT DER ANFORDERUNGEN AN DIE DAUERHALTBARKEIT VON TEXTILIEN

Produktart

Dimensionsänderung

Waschende Farbechtheit

Schweißfarbechtheit

Nassreibende Farbechtheit

Zugfestigkeit

Nahtfestigkeit

Wasser-, schmutz- und fleckenabweisend

Flammhemmung

Tests für alle Produkte

           

Badetücher und Bettwäsche

         

Uniformen und Berufsbekleidung

       

Strapazierfähige Arbeitskleidung und PSA für den Außendienst

       

Funktionelle Oberbekleidung, z. B. Jacken, Hosen, PSA

       

LEISTUNGSBENCHMARKS UND TESTMETHODEN

Haltbarkeitsstandard

Leistungs-Benchmarks

Testmethode

DIMENSIONSÄNDERUNG

  • Baumwolle und Baumwollmischung +/- 3,0%

  • Wollmischung +/- 2,0%

  • Synthetische Fasern +/- 2,0%

  • Bettwäsche und Handtücher +/- 8,0%

EN ISO 6330 (Haushaltswäsche) oder gleichwertig oder ISO 15797 (industrielle Wäschereien) oder gleichwertig, kombiniert mit EN ISO 5077 oder gleichwertig nach 3 Wäschen.

WASCHFARBECHTHEIT

3-4 für Farbwechsel und Färbung

ISO 15797 oder gleichwertig (falls zutreffend), kombiniert mit ISO 105 C06 oder gleichwertig.

SCHWEIßFARBECHTHEIT

-4 für Farbwechsel und Färbung

4 für dunkle Farben (Standardtiefe > 1/1)

ISO 15797 oder gleichwertig (falls zutreffend), kombiniert mit ISO 105 E04 (saurer und alkalischer Vergleich mit Mehrfasergewebe) oder gleichwertig.

NASSREIBENDE FARBECHTHEIT

Stufe 2-3

ISO 15797 oder gleichwertig (falls zutreffend), kombiniert mit ISO 105 X12 oder gleichwertig.

ZUGFESTIGKEIT

< 50% cotton N (g/m2) 2.0

50% Baumwolle N (g/m2) 1,8

Mindestleistung 400 N

EN ISO 13935 (Streifenverfahren) oder gleichwertig.

WASSER-, SCHMUTZ- UND FLECKENABWEISEND

  • Wasserabweisung: 80 von 90

  • Ölabweisung: 3,5 von 4,0

  • Fleckenabweisung: 3,0 von 5,0

  • Wasserabweisende Mittel: ISO 4920 oder gleichwertig

  • Ölabweisend: ISO 14419 oder gleichwertig

  • Schmutzabweisend: ISO 22958 oder gleichwertig

FLAMMHEMMEND

Waschbare Produkte müssen nach 50 Waschzyklen ihre Funktionalität behalten (umfassendes Kriterium). Nicht waschbare Produkte müssen nach einem Einweichtest ihre Funktionalität behalten.

ISO 6330 (inländisch) oder gleichwertig oder EN ISO 10528 (industriell) oder gleichwertig, soweit dies für die Vertragsanforderungen relevant ist, kombiniert mit EN ISO 12138 oder gleichwertig.

NAHTFESTIGKEIT

100 N bei Ausfall

EN ISO 13935 (Streifenverfahren) oder gleichwertig