Arbeitsschuhe
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Arbeitsschuhe im Facility Management
Arbeitgeber sind in Deutschland nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze vorzunehmen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Erst wenn technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind, kommen persönliche Schutzausrüstungen (PSA) wie Sicherheitsschuhe zum Einsatz. Demzufolge muss der Arbeitgeber Beschäftigten bei Bedarf kostenlos Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen, die den Gefährdungen angemessen sind. Diese gesetzlichen Pflichten werden ergänzt durch die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), die Auswahl, Unterweisung und Wartung von PSA regelt. Auch spezifische Unfallverhütungsvorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”) verlangen, dass die Beschäftigten mit geeignetem Fußschutz auszustatten sind. Nach DGUV Vorschrift 70 (Bereich Verkehr) zum Beispiel muss beim Führen von Fahrzeugen stets Fußumschließendes Schuhwerk getragen werden. Darüber hinaus schreibt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sichere Arbeitsstätten vor (z. B. rutschfeste Böden, ausreichende Beleuchtung), was indirekt auch die Anforderung an geeignetes Schuhwerk untermauert.
Technische Normen und Zertifizierung
Die europäischen Normen für Arbeitsschutzschuhe sind im Rahmen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 harmonisiert und in Deutschland als DIN EN ISO 20345 ff. veröffentlicht. Sicherheitsschuhe gemäß DIN EN ISO 20345 müssen eine Stahl- oder Verbund-Zehenschutzkappe besitzen, die gegen einfallende Lasten mit einer Prüfenergie von 200 Joule schützt. Schutzschuhe nach DIN EN ISO 20346 tragen eine leichtere Kappe (Prüfenergie 100 J) für mittlere Belastungen. Berufsschuhe (DIN EN ISO 20347) können ganz ohne Zehenschutz auskommen. Entsprechend unterscheidet die Norm drei Kennzeichenklassen: S (Safety) für Arbeitsschuhe mit Zehenschutz, P (Protective) für Schuhe mit 100-Joule-Kappe und O (Occupation) für Berufsschuhe ohne Kappe. Alle PSA-Schuhtypen müssen darüber hinaus das CE-Zeichen tragen (nach EU-PSA-Verordnung), was ihre Konformität zu den geltenden Normen bescheinigt.
Die Norm EN ISO 20345 unterscheidet außerdem verschiedene Ausstattungsklassen. Typische Kennzeichnungen sind S1, S2, S3 u. ä., die Kombinationen aus Grund- und Zusatzanforderungen umfassen. So müssen etwa Schuhe der Kategorie S1 neben der Basissicherheit eine geschlossene Ferse, antistatische Eigenschaften, Stoßdämpfung im Fersenbereich und Kraftstoffbeständigkeit aufweisen. S2 ergänzt S1 um beschränkte Wasserdichtheit, S3 wiederum verlangt zusätzlich eine durchtrittsichere Zwischensohle und profilierte Laufsohle. (Entsprechendes gilt bei Feuerwehrstiefeln bzw. Gummischuhen: S4/S5-Klassen mit ähnlichen Anforderungen.) Neuere Fassungen der Norm bringen weitere Untertypen wie S3L oder S3S für verschiedene Durchtrittsmaterialien. Obwohl die harmonisierten Normen EN ISO 20345–20347 bislang keine Rutschhemmungsanforderungen festlegen, wird die Gleitsicherheit nach EN ISO 13287 getestet und mit SRA, SRB oder SRC klassifiziert (SRC = Bestanden bei Keramik und Stahl). Nach §8 GPSGV (PSA-Verordnung) ist generell rutschhemmender Schuh empfohlen, da viele Sturzunfälle auf Ausrutschen bei glatten Untergründen zurückzuführen sind.
Weitergehende Eigenschaften betreffen elektrische und thermische Schutzfunktionen. Die Norm sieht vor, dass Arbeitsschuhe antistatisch bzw. leitfähig oder isolierend ausgelegt sein können. Ein Schuh gilt als antistatisch, wenn sein elektrischer Durchgangswiderstand im Bereich von 100 kΩ bis 1 GΩ liegt; bei unter 100 kΩ spricht man von leitfähigen, bei über 1 GΩ von elektrisch isolierenden Schuhen. In Arbeitsbereichen mit Explosionsgefahr oder elektrischen Schaltanlagen ist oft antistatisches bzw. elektrisch isolierendes Schuhwerk gefordert, um elektrostatische Aufladung abzuleiten oder Stromschlagrisiken zu minimieren. Entsprechend können Sicherheitsschuhe mit den Zusatzsymbolen „A“ (antistatisch) bzw. „C“ (leitfähig) oder „I“ (isolierend) gekennzeichnet sein. Weitere Normen spezifizieren z. B. den Schutz gegen Kälte/Wärme (Normenreihe DIN EN ISO 20344/20345 enthält Kennzeichen HI, CI) oder gegen Chemikalien (Kennzeichen CR), die je nach Einsatzgebiet relevant sein können.
Schutzfunktionen und -kategorien
Die wesentlichen Funktionen eines Arbeitsschuhs sind Fuß- und Zehenschutz, Durchtrittsschutz, Rutschhemmung sowie ggf. elektrostatische Entladung. Die harte Zehenschutzkappe aus Stahl oder Kunststoff bewahrt den Fuß vor Quetschungen und herabfallenden Gegenständen – die Schutzwirkung wird mit einer Fallhöhe von 200 Joule getestet (Sicherheitsschuhe). Die Durchtrittsicherheit wird durch eine stabile Metall- oder Verbundzwischensohle erreicht, die bei S3-/S4-/S5-Schuhen üblich ist. Entgegen klebrigen Verkaufsargumenten sind Arbeitsschuhe nur rutschhemmend, nicht „rutschfest“: Ihre Sohlen werden hinsichtlich ihres Haftreibungsvermögens auf öligen oder nassen Belägen geprüft (SRA/SRB/SRC). Zwar fehlen hierfür in 20345 explizite Grenzwerte, doch können Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung rutschhemmende Sohlen verlangen, um das Unfallrisiko auf glatten Böden zu vermindern.
Schließlich beeinflussen die elektrischen Eigenschaften die Sicherheit: Antistatische Schuhe (Kennzeichen “A”) verhindern elektrostatische Entladungen und sind heute für alle Klassen Standard (S1 und höher erfordern Antistatik). Leitfähige Schuhe (Kennzeichen “C”) leiten elektrische Ladung schnell ab, während isolerende (Typ “I”) Schuhe im Sinne der Norm hohe Schutzwerte gegen Durchschlagsspannung aufweisen. Erstere werden z. B. in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt, letztere in elektrotechnischen Anlagen. Die meisten Sicherheitsschuhe erfüllen mindestens die Normanforderungen EN ISO 20345/20346/20347 und tragen ein CE-Kennzeichen als Nachweis.
Einsatzfelder
Im Facility Management fallen vielfältige Tätigkeiten an, die unterschiedliche Schuhanforderungen stellen. Reinigungskräfte arbeiten oft auf nassen oder fettigen Böden und in wechselnden Umgebungen (Büro, Bad, Kantine). Hier rückt vor allem die Rutschhemmung in den Vordergrund: Die DGUV-Regel für die Gebäudereinigung empfiehlt, zumindest fersenumschließendes, rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Ein schwerer Fußschutz (z. B. Stahlkappen) ist bei normalen Reinigungsarbeiten dagegen meist nicht nötig. Vielmehr sorgen wasserabweisende Eigenschaften und leichtes Gewicht für guten Gehkomfort bei langen Schichten. In Teilbereichen (z. B. Reinigung von Werkstätten, Garagen oder Außenanlagen) kann jedoch S3-Schutz erforderlich sein, falls mit herumliegenden spitzen Gegenständen oder Fahrzeugverkehr zu rechnen ist.
Techniker und Haustechniker (für Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik u. Ä.) tragen hingegen häufig schwere Ausrüstungen und arbeiten mit Leitern und engen Räumen. Hier sind robuster Schutz und gute Stabilität wichtig. Typische Sicherheitsschuhe sind deshalb S3- oder S3P-Klassen mit Stahlzehen und Stahlzwischensohlen, oft zusätzlich öl- und benzinbeständige Sohlen (Kennzeichen „FO“) und wetterfeste Obermaterialien. In elektrotechnischen Bereichen können isolierende Arbeitsschuhe (DIN EN 50321) vorgeschrieben sein. Je nach Witterung und Untergrund wählen Haustechniker Halbschuhe oder Stiefel („A/B/C“-Formen) mit Profilsohle und teils hoher Schnittschutzeinlage. Für sicherheitskritische Aufgaben in Bestandsanlagen (z. B. Arbeiten an Maschinen) sind auch Knöchelschutz sowie spritzwasserdichter Aufbau (Kennzeichen „WRU/WP“) von Bedeutung.
Sicherheitsdienste und Werkschutz legen Wert auf Komfort und Wetterfestigkeit: Oft wird hier ein mittlerer Schutz (S1 oder S2) gewählt, kombiniert mit winterfesten oder wasserabweisenden Materialien. Die Schuhe müssen long-running‑geeignet sein (bequeme Innensohle, Stoßdämpfung), da Streifendienste häufig viel stehen und gehen. Sie sollten ausreichende Rutschhemmung bieten (SPC/Rutschklasse SRC) und bei Bedarf auch im Außenbereich vor Kälte schützen. Teilweise tragen Wachleute Stiefel mit Zehenschutz (S3), besonders wenn sie in Industrieanlagen arbeiten oder Gefahr von herunterfallenden Gegenständen besteht. In jedem Fall muss die Auswahl der Schuhe dem konkreten Einsatzfeld folgen: Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet, welche Schutzklasse wirklich notwendig ist.
Ergonomische und präventive Aspekte
Neben den Schutzfunktionen gewinnt die Ergonomie von Arbeitsschuhen an Bedeutung. Ein falsch sitzender oder steifer Schuh kann zu Fuß- und Rückenbeschwerden führen: Untersuchungen zeigen, dass fehlende Unterstützung und hohe Druckspitzen an Fußsohle sowie Gelenkfehlstellungen (z. B. Senkfuß, Spreizfuß) über die Kette von Fuß-, Knie- bis Wirbelsäulengelenken zu Schmerzen und Fehlhaltungen beitragen können. Umgekehrt wirken ergonomische Schuhe mit angepasster Sohlenkrümmung und Dämpfung der Gelenke stabilisierend entgegen. Daher soll ein Arbeitsschuh optimal passen: Er muss den beweglichen Ballenbereich beim Abrollen entlasten und Druckspitzen vermeiden. Ein zu langer oder zu enger Schuh kann die natürliche Fußdynamik stören, was zu erhöhter Waden- und Rückenmuskulaturermüdung führt.
Aus diesen Gründen empfehlen Experten, Arbeitsschuhe nach Fußvermessung (Mondopoint-System) auszuwählen und verschiedene Modelle anzuprobieren. Die Anpassung kann durch herausnehmbare Einlagen weiter verbessert werden: Orthopädische Einlagen gleichen Fußfehlstellungen aus und verteilen das Gewicht gleichmäßiger, was nicht nur Fußbeschwerden lindert, sondern auch positive Effekte auf Knie und Rücken hat. In Betrieben wird deshalb orthopädisch zertifizierter Fußschutz (nach DGUV Regel 112-191) angeboten, wenn Standardmodelle den individuellen Bedürfnissen nicht genügen. Eine gute Passform und regelmäßige Schulung in der Schuhauswahl tragen dazu bei, Langzeitfolgen wie chronische Gelenkbeschwerden zu verhindern.
Präventiv ist zudem zu beachten: Tragen von Sicherheitsschuhen über längere Zeit erfordert Hygienemaßnahmen. Fachkräfte empfehlen zum Beispiel, jedem Beschäftigten zwei Paar Schuhe zur Verfügung zu stellen und sie tageweise zu wechseln. Damit verlängert sich die Lebensdauer der Schuhe und Pilzinfektionen werden reduziert. Durch die zusätzliche Bereitschaft eines Ersatzpaares kann bei Verschleiß sofort reagiert werden, ohne dass betriebliche Ausfallzeiten entstehen.
Qualitätsmanagement, Beschaffung und Wirtschaftlichkeit
In Unternehmen gehört die Beschaffung von Sicherheitsschuhen zur Qualitätssicherung im Arbeitsschutz. Nur geprüfte und zertifizierte Produkte dürfen eingesetzt werden; im Regelfall fordert die Einkaufspolitik CE-markierte Schuhe nach EN ISO 20345 ff. Ein internes Qualitätsmanagement kann regelmäßige Kontrollen der Schuhfunktionen (z. B. Sichtprüfung auf Beschädigungen, Abrolltests) vorsehen. Außerdem sollten Arbeitsschuhe entsprechend der Herstellerempfehlungen gereinigt und gewartet werden (Schuhpflege, Ersatz abgenutzter Sohlen), um ihre Schutzwirkung zu erhalten.
Ökonomisch gesehen kann die Schuhauswahl einen erheblichen Einfluss auf das Betriebsergebnis haben. Zwar verursacht hochwertige Schutzausrüstung höhere Anschaffungskosten, aber eine unzureichende Ausstattung kann durch Ausfalltage, Unfälle oder Frühberentungen weitaus teurer werden. Fachliteratur weist darauf hin, dass ein günstiger Kaufpreis sich durch kurze Lebensdauer und häufigen Ersatz schnell relativiert. Die Suche nach dem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis ist daher zentral: Beispielsweise betonen Rettungsdienste, dass ein Kompromiss zwischen Anschaffungspreis und Haltbarkeit gefunden werden muss. Maßnahmen wie Massenbeschaffung oder Rahmenverträge mit Lieferanten können zu günstigeren Stückpreisen führen, müssen aber die Qualitätsstandards (z. B. Einhaltung aller Normanforderungen, Schadstofffreiheit, Komfort) gewährleisten.
Schließlich ist die Wirtschaftlichkeit des Fußschutzes auch im Rahmen der Prävention zu sehen: Die gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt ausdrücklich, den Beschäftigten durchdachte, langlebige Schuhe zu stellen und in die Schulung über richtigen Schuhgebrauch zu investieren. So steigert ein gutes Schuhsystem (richtige Wahl, qualitativ hochwertig, bedarfsgerecht) die Trageakzeptanz und damit die Wirksamkeit des Schutzes langfristig. In der Gesamtbetrachtung führt dies zu weniger Verletzungen und damit zu deutlichen Kosteneinsparungen für den Arbeitgeber.